Kenntnisnahme - FB 45/0386/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 17. März 2014 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit den Schulsozialarbeitern und dem Jobcenter zu führen mit dem Ziel, eine rasche Antragstellung und Sachbearbeitung für Essenabrechnungen im Bereich der OGS im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket bei den dafür notwendigen Stellen zu gewährleisten.

 

2. Schulsozialarbeit und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Die Unterstützung der Eltern und Schulen bei der Umsetzung der Möglichkeiten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgte durch die Schulsozialarbeiter/-innen bereits in einem frühen Stadium. Schon im Herbst 2012 hatten alle städtischen Schulsozialarbeiter/-innen den Auftrag, die Eltern umfassend zu informieren. Flyer in unterschiedlichen Sprachen sowie Plakate zum Bildungs- und Teilhabepaket wurden ausgehändigt, um Eltern und Lehrkräfte fundiert in Kenntnis zu setzen.

In vielen Dienstbesprechungen der Schulsozialarbeit war das BuT Thema.

Am 05.11.2012 bildete das BuT einen inhaltlichen Schwerpunkt der gemeinsamen Dienstbesprechung der städtischen und landesbediensteten Schulsozialarbeiter/-innen. Die für das BuT zuständigen Teamleiter des Jobcenters der StädteRegion und des Fachbereichs Soziales und Integration (FB 50) informierten hier über Grundsätzliches sowie über die einzelnen Schritte der Verfahrensabwicklung.

Am 31.01.2014 fand ein Gespräch statt zwischen Vertretern des FB 45 und dem Verein betreute Grundschulen e. V. Anlass war die Problematik bei der Finanzierung der Mittagessen und mögliche Unterstützung durch die Schulsozialarbeiter/-innen. Hierbei wurde vereinbart, dass in den Schulen, an denen die Problematik auftaucht, dort tätige Schulsozialarbeiter/-innen ihre Möglichkeiten nutzen, die Finanzierung des Mittagessens sicher zu stellen.

In den Dienstbesprechungen am 24.03.2014 und 31.03.2014 wurden die Fragestellungen zur Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets incl. der Finanzierung des Mittagessens mit Vertretern des Jobcenters und des FB 50 erörtert. Im Mittelpunkt standen dabei die Informationsweitergabe, das Klären offener Fragen und die Verbesserung der Verfahrensabläufe.

Ausgehend von dem o.a. Antrag erfolgten seitens FB 45/500 am 10.04.2014 und am 15.04.2014 Gespräche mit Vertretern von FB 50 und dem Jobcenter der StädteRegion Aachen.

 

3. Darstellung des Verfahrensablaufs bei Leistungen nach dem BuT

Grundsätzlich werden Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Eltern, sofern sie oder ihre Kinder Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzugschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die jeweilige Anspruchsberechtigung entscheidet über die Zuständigkeit, die entweder beim Jobcenter der StädteRegion Aachen oder beim Fachbereich Soziales und Integration der Stadt Aachen (FB 50) liegt.

 

4. Bewilligung durch das Jobcenter:

Bei einer Bewilligung durch das Jobcenters ist der bewilligte Antrag auf SGB II-Leistungen Voraussetzung für die Gewährung von BuT-Leistungen. Da der Bewilligungszeitraum für ALG II-Leistungen immer 6 Monate umfasst, können BuT-Leistungen auch nur für maximal 6 Monate bewilligt werden. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine Prüfung notwendig, ob weiterhin Anspruch auf SGB II-Leistungen und somit auf BuT-Leistungen fortbesteht. Dies bedeutet für BuT-Leistungen, dass spätestens nach 6 Monaten neben dem Fortführungsantrag auf SGB-II-Leistungen ein eigener Weiterbewilligungsantrag auf BuT-Leistungen gestellt werden muss.

Grundsätzlich kann eine Leistungserbringung erst ab dem Monat der Antragstellung erfolgen, eine rückwirkende Zahlung für Vormonate ist rechtlich nicht möglich.

 

5. Bewilligung durch FB 50:

In den meisten Fällen bilden Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Wohngeldbescheide die Grundlage für BuT-Leistungen. Der Wohngeldbescheid ist jeweils für die Dauer eines Jahres gültig. Hier kann die Bewilligung der BuT-Leistung dementsprechend 6 Monate übersteigen, endet jedoch spätestens mit dem Schuljahresende. Bei Schuljahreswechsel ist auf jeden Fall ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

FB 50 kann die Leistungen rückwirkend - maximal für 1 Jahr - bewilligen.

 

6. Gesetzlicher Schutz der Sozialdaten:

Eine personenbezogene Auskunft über Anträge und deren Bewilligung bzw. Ablehnung von Seiten der Sachbearbeiter/-innen an Mitarbeiter/-innen (OGS, Schule, Stadt, Träger) kann nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller (Erziehungsberechtigter) auf dem Antrag die betreffende Datenschutzerklärung unterzeichnet hat.

 

7. Zur Problematik der Essensabrechnung im Rahmen der OGS:

Die Finanzierung des gemeinsamen Mittagessens erfolgt zum einen über Eltern, die die gesamten Kosten selbst zahlen und zum anderen über Eltern, die BuT-Leistungen in Anspruch nehmen und selbst 1 Euro pro Mittagessen als Eigenanteil zahlen müssen. Bewilligte BuT-Leistungen werden durch das Jobcenter oder FB 50 direkt an die OGS-Träger bzw. Caterer-Firmen überwiesen.

Außenstände sind dann zu verzeichnen, wenn Eltern ihre verbleibenden Beträge nicht einzahlen und/oder erwartete BuT-Zahlungen ausbleiben.

Die Problematik ausstehender Elternbeträge ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Gleichwohl ist festzustellen, dass der Eigenanteil zum gemeinsamen Mittagessen ein Problem darstellt und zu Außenständen führt.

 

In den Fällen, in denen ALG II-Bezieher keinen oder einen verspäteten Antrag beim Jobcenter eingereicht haben, ist eine rückwirkende Finanzierung des Mittagessens über BuT nicht möglich. Ein weiteres Problem kann durch den Wegfall der Leistungsberechtigung entstehen.

 

8. Fazit aus den bisherigen Gesprächen mit FB 50, dem Jobcenter und den Schulsozialarbeiter/-innen

Laut Auskunft der zuständigen Dienststellen erfolgt eine Bewilligung im FB 50 in der Regel innerhalb von 14 Tagen, im Jobcenter innerhalb von drei Wochen, vorbehaltlich der Vollständigkeit des Antrags.

Die Sachbearbeiter/-innen beider Behörden verstehen sich als Ansprechpartner/-innen für Fachkräfte aus OGS, Schulsozialarbeit und Sekretariaten etc. bei Rückfragen und Problemen. Sie geben Auskunft, sofern dies unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglich ist. Darüber hinaus besteht die Bereitschaft der Mitarbeiter/-innen des FB 50 bei umfassenden Fragestellungen auch persönlich vor Ort gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Seitens des FB 50 wird den jeweiligen Ansprechpartnern für die Abwicklung des Mittagessens (in der Regel sind dies die OGS-Koordinatorinnen) generell eine Rückmeldung gegeben, für welches Kind wie lange BuT-Leistungen bewilligt werden. Bei diesen Rückmeldungen wird ersichtlich, für wen keine Zahlungen fließen und wann ein Weiterbewilligungsantrag fällig ist.

Empfohlen wird sowohl vom Jobcenter als auch vom FB 50 die Abrechnung über Monatspauschalen anstelle von Spitzabrechnungen. Die Vorteile der pauschalen Abrechnung bestehen darin, dass es sich immer um den gleichen Betrag pro Monat und Kind handelt, diese Beträge im Voraus überwiesen werden und die Handhabung somit für Träger und Leistungsstellen einfacher, zeitsparender und weniger fehleranfällig ist.

 

Um möglichst viele potentielle Anspruchsberechtigte zu informieren, wird automatisch den Wohngeldanträgen ein Informationsblatt zu Leistungen nach BuT beigefügt. Auch wird in Wohngeldbewilligungsbescheiden auf die Möglichkeiten des BuT verwiesen.

 

Seitens der Schulsozialarbeiter/-innen werden Eltern bzgl. des BuT informiert sowie bei der Antragstellung unterstützt und beraten. Bei Problemen nehmen Schulsozialarbeiter/-innen Kontakt zu den Sachbearbeiter/-innen des Jobcenters oder des FB 50 auf. In Bezug auf das Mittagessen liegt die Verantwortung, je nachdem wie dies vor Ort in der Schule geregelt ist, zum Beispiel bei der OGS-Koordinatorin, dem Träger, der Schulsekretärin, den Mensavereinen.

Bezüglich der an einigen Standorten aufgetretenen Problematik von hohen Außenständen in der Mittagessensfinanzierung übernehmen Schulsozialarbeiter/-innen dort in enger Abstimmung mit der Teamleiterin für Schulsozialarbeit des FB 45 weitergehende Aufgaben, um Schulleitungen, OGS-Träger und -Koordinatorinnen oder auch Mensavereine zu unterstützen. Dazu können folgende Maßnahmen gehören: Sammlung und Weiterleitung der Anträge durch die Schulsozialarbeiter/-innen, Aufklärung der Eltern über die Vorteile bei Unterzeichnung der Datenschutzerklärung, Anlegen von Listen und Wiedervorlagen.

 

Alle beteiligten Dienststellen sind bemüht, vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften praktikable und zufriedenstellende Lösungen zu entwickeln.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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