Entscheidungsvorlage - FB 30/0033/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat,  von der beabsichtigten Verpflichtung der Fraktionen, im Mittel mindestens 40 Prozent Frauen in Ratsausschüssen und Aufsichtsgremien von Unternehmen zu entsenden, (noch) keinen Gebrauch zu machen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt besteht derzeit aufgrund des Verhältnisausgleichs infolge entstandener Überhangmandate gemäß § 33 Abs. 3 KomWG NW aus 74 gewählten Ratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister als Mitglied kraft Gesetzes.

Mit insgesamt 25 Ratsfrauen beträgt der prozentuale Anteil der Ratsfrauen an der Gesamtzahl der Mitglieder des Rates damit  33,3 %.

 

Nach §12 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, „(sollen) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien (…) geschlechtsparitätisch besetzt werden. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien und -organe soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden.“

 

Der Anteil von Ratsfrauen innerhalb der Fraktionen ist sehr unterschiedlich. Während bei der Fraktion Die Linke der Frauenanteil im Rat bei 66,6 % liegt, liegt das Verhältnis bei der FDP-Fraktion und der Fraktion Grüne absolut geschlechtsparitätisch bei jeweils 50 %. Der Frauenanteil bei der SPD-Fraktion liegt bei ca. 31 % und bei der CDU-Fraktion bei 25 %. Allein diese Zahlen belegen, das eine undifferenzierte Verpflichtung der Fraktionen, mindestens 40 % Frauen in Ratsausschüsse und Aufsichtsgremien von Unternehmen zu entsenden, die Fraktionen und deren Ratsfrauen ganz unterschiedlich treffen würde.

 

Für die Wahl der Ausschussmitglieder stellt § 50 Abs. 3 GO zwei Verfahren zur Verfügung. Vorrangig räumt es den Ratsmitgliedern die Möglichkeit ein, sich über einen zuvor eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag durch einstimmigen Beschluss zu verständigen. Stimmt auch nur ein Ratsmitglied gegen einen solchen einheitlichen Wahlvorschlag, bleibt dieses Verfahren erfolglos (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO). Dann werden Wahlvorschläge eingebracht, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt werden muss (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO). Seit der Kommunalwahl 2009 ist wieder das Verhältniswahlverfahren der mathematischen Proportion Zählverfahren Hare-Niemeyer anzuwenden (Änderungsgesetz vom 9. 10. 2007, GV. NRW. S. 380).

 

Die dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit des Rates folgende Ausschussbesetzung orientiert sich ausschließlich an dem politischen Kräfteverhältnis im Rat und kennt keine geschlechtsspezifische Ausprägung. Im Falle der  Selbstverpflichtung der Fraktionen, mindestens 40 % Frauen in Ratsausschüsse zu entsenden, wären nach derzeitigem Stand  im ungünstigsten Falle von 25 % der Fraktionsmitglieder 40 % der Ausschussarbeit zu bewältigen, ungeachtet der Tatsache wo die individuellen Arbeitsschwerpunkte für die sehr unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte der Arbeitsausschüsse des Rates liegen.

 

Erfolgsversprechend auf dem Weg zu einer geschlechts-paritätischen Besetzung in kommunalen Gremien zu kommen, scheint maßgeblich die Vergrößerung der Anzahl weiblicher Kandidaten für kommunalpolitische Mandate zu sein. Eine Aufgabe, die den Parteien zufällt. Allerdings bleibt zu beachten, dass letztendscheidend die Wählerinnen und  Wähler mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des Rates bestimmen.

 

Die Stadt Wuppertal ist 2009 der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten. Der Wuppertaler Rat besteht aus 70 Ratsmitgliedern, darunter 24 Ratsfrauen.

Auf Beschluss des Ausschusses für die Gleichstellung von Frau und Mann vom 25.4.2012 hat die Stadt Wuppertal einen Gremienbericht gefertigt, der auch Empfehlungen zur Förderung der Repräsentanz von Frauen in den politischen Gremien zum Gegenstand hat.

Die Erkenntnis, dass die Unterrepräsentanz von Frauen in Ausschüssen sowie  in Kontroll-, Aufsichts- und Entscheidungsgremien kommunaler Unternehmen sich im Wesentlichen aus derjenigen im Stadtrat ableitet, ist wenig überraschend.

Der Rat der Stadt Wuppertal hat sich im März 2014 ebenfalls mit der Selbstverpflichtung der Fraktionen zur Beachtung einer Frauenquote befasst und ihr trotz des ambitionierten Vorgehens im Sinne einer Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene eine Absage erteilt.

 

Die Unterrepräsentanz von Frauen im Aachener Stadtrat lässt sich mit der Situation in Wuppertal vergleichen. Sie ist –wie auch in Wuppertal- in den Fraktionen unterschiedlich ausgeprägt. Eine die tatsächlichen Verhältnisse der Frauenanteile in den Fraktionen unberücksichtigt lassende generalisierende Quote erscheint auch im Interesse der Gleichbehandlung nicht interessensgerecht.

 

Sollte sich der Anteil von Frauen, die ein kommunalpolitisches Mandat im Rat ausüben, nach den

Kommunalwahlen deutlich erhöhen, könnte sich eine nochmalige Befassung des Rates mit dieser Thematik anbieten 

 

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Anlagen

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