Entscheidungsvorlage - FB 45/0396/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss  nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er beauftragt den Fachbereich 45, alternative Unterbringungsmöglichkeiten unter Beachtung der Möglichkeiten, zu einem späteren Zeitpunkt schulische Lernorte einzurichten, in Abstimmung mit der FöS Walheim und der Schulaufsicht zu entwickeln.
  3. Der Schulausschuss geht weiter davon aus, dass eine grundsätzliche Beschlussfassung zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 möglich ist.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung in der Sitzung des Schulausschusses im Dezember 2013 hatte die Verwaltung in der Sitzung am 10.04.2014 eine erste belastbare Entwurfsplanung und Kostenschätzung für die Verlagerung der Schule in das Schulgebäude Am Kennedypark vorgestellt.

Da die zu diesem Zeitpunkt mit der Schule abgestimmte Planung zur Umsetzung des Lern- und Betreuungskonzept der Förderschule in keinem angemessenen wirtschaftlichen Kosten – Nutzen – Verhältnis realisiert werden kann, hatte der Schulausschuss in der v.g. Sitzung die Verwaltung beauftragt, ein alternatives Nutzungskonzept zu erarbeiten, um eine grundsätzliche Beschlussfassung zu ermöglichen.

 

Aus der nunmehr vorliegenden geänderten Planung - allein für den schulischen Bereich - ist ersichtlich, dass selbst bei größtmöglicher Reduzierung der Baukosten durch eine selektive Auswahl der baulich zu verändernden Räumen eine Baukostensumme zu erwarten ist, die über der angestrebten wirtschaftlichen Lösung liegt.

Ob der erforderliche weitere Ausbau zur Unterbringung der Tagesgruppe angesichts der erkennbaren Bauausführung und der verwendeten Baumaterialien in einem günstigen wirtschaftlichen Kosten – Nutzen – Verhältnis realisiert werden kann, ist derzeit nicht absehbar.

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Derzeit wird die Schulentwicklungsplanung 2013 – 2018 - Primarstufe entsprechend des Ratsbeschlusses vom 09.10.2013 mit einem 2. Band „Inklusion im Grundschulbereich“ erweitert, um die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung einer ganztägigen, inklusiven Bildung sowohl im Bereich der Unterrichtsversorgung, als auch im Bereich des Ganztags zu schaffen. In diesem Kontext werden insbesondere auch die räumlichen und baulichen Anforderungen in den Schulgebäuden untersucht.

Dies ist aus Sicht der Verwaltung eine Voraussetzung für  eine flächendeckende und wohnortnahe („Kurze Beine, kurze Wege“) inklusive Beschulung. In diesem Zusammenhang wird auf die Beratungsvorlage „Umsetzung der ganztägigen inklusiven Bildung in den Aachener Grundschulen“ in der heutigen Sitzung verwiesen.

Nicht nur diese äußeren Rahmenbedingungen, sondern in die Zukunft gerichtete Unterrichtskonzepte bis hin zur Möglichkeit der Einrichtung von (dezentralen) schulischen Lernorten, lassen eine nochmalige grundsätzliche Prüfung einer Standortverlagerung der FöS Walheim sinnvoll und erforderlich erscheinen.

Nach den Vorschriften des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (§ 132, Abs 3) ist die Einrichtung schulischer Lernorte möglich.

 

Schulische Lernorte dienen dem Unterricht für eine Teilgruppe von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, wenn der Schulträger auf eine Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt verzichtet. Die Einrichtung eines solchen Lernorts setzt somit voraus, dass im Gebiet des Schulträgers zumindest alle bisherigen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung aufgelöst werden.

Derzeit ist in der Stadt Aachen zwar nicht geplant, die FöS Walheim aufzulösen, gleichwohl wird die Frage einer späteren Einrichtung eines schulischen Lernorts hierdurch nicht ausgeschlossen.

Eine Entscheidung wird zukünftig insbesondere davon abhängig sein, in welcher Anzahl Kinder mit einem noch nicht abschließend vom Ministerium definierten besonderem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in den Regelschulen zu beschulen sind. Derzeit kann angesichts des mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Krafttretens des 9. Schulrechtsänderungsgesetz und des hiermit verbundenen Rechtsanspruchs auf die Beschulung in einer Regelschule davon ausgegangen werden, dass Kinder mit „außergewöhnlichen Verhaltensschwierigkeiten“ in Zukunft in immer größerer Zahl in den Regelgrundschulen aufgenommen werden und zeitnah in dieser Hinsicht Handlungsbedarf bestehen wird.

Die schulischen Lernorte sind Teil einer allgemeinen Schule oder eine Förderschule. Als Förderschule wird dieser meistens aus einer früheren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung oder einer Förderschule im Verbund mit diesem und anderen Förderschwerpunkten hervorgehen.

In Abhängigkeit mit der anstehenden Entscheidung des zukünftigen Standortes  der Förderschule Walheim ist die Angliederung eines solchen Angebots an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule möglich.

 

  1. Empfehlungen der Verwaltung

Die Notwendigkeit, für Teilgruppen der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, für die aufgrund außergewöhnlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten eine vorübergehende Erfüllung ihrer Schulpflicht außerhalb der bisherigen Kontexte in anderen Lern- und Arbeitsformen erforderlich ist, Orte vorzuhalten, erfordert aus Sicht der Verwaltung ein gundsätzliches Überdenken des bisherigen pädagogischen Konzeptes im Rahmen einer professionellen Vernetzung mit Angeboten von Trägern der Jugendhilfe und der Schulpsychologie.

 

Darüber hinaus erscheint die Einrichtung eines „zentralen schulischen Lernorts“ für Kinder im Grundschulalter hinsichtlich der zu erwartender weiten Schulwege nicht sinnvoll.

 

Die aktuelle Kostenermittlung zeigt zwar, dass eine Umsetzung der Minimalanforderungen an das nunmehr reduzierte Raum- und Lernkonzept grundsätzlich in einem vertretbaren wirtschaftlichen Rahmen möglich ist.

Dies ist allerdings nur unter Inanspruchnahme von Räumen auf 3 Geschossen des Schulgebäudes gegeben. Die Größe und die hieraus resultierende Unübersichtlichkeit des Schulgebäudes erschweren hierdurch für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte und das sonstige Betreuungspersonal die Durchführung des Unterrichts erheblich und gefährden somit den Lernerfolg für die Schülerinnen und Schüler.

Insofern empfiehlt die Verwaltung sowohl aus inhaltlichen Gründen, aber auch aus Standortgründen und aus Gründen der Baugeometrie des Schulgebäudes Am Kennedypark eine Überprüfung des bisherigen Nutzungskonzeptes.

 

  1. Fazit

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist angesichts der aktuell anstehenden Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung „Inklusion im Grundschulbereich“ eine abschließende Entscheidung der Unterbringung der Förderschule Walheim nicht zielgerichtet.

Eine Entscheidung kann aus Sicht der Verwaltung nur im Einklang mit der Konzeption zur Umsetzung der Inklusion an Grundschulen erfolgen, um die Möglichkeiten der Einrichtung von schulischen Lernorten offen zu lassen oder unterstützende Angebote an der FöS mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (Primarstufe) entwickeln zu können.

Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Standortverlagerung der FöS Walheim zunächst zurückzustellen und im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung Inklusion ein Gesamtkonzept zu entwickeln.

Zunächst ist von keiner zeitlichen Verzögerung zum angestrebten Umzug der Schule zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auszugehen, da die Umsetzung des erarbeiteten alternativen Nutzungskonzeptes selbst bei einem europaweitem Ausschreibungsverfahren eine Entscheidung im Herbst erfordert.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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