Entscheidungsvorlage - FB 45/0391/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

  1. Die David- Hansemann- Schule wird bis zum Ende der Schulzeit der verbleibenden Klassen zum Ende des Schuljahres 2015/2016 weitergeführt.

-          Die zukünftigen 10. Klassen verbleiben im Schulgebäude Sandkaulstraße 12.

-          Die zukünftigen 9. Klassen werden ab dem Schuljahr 2014/2015 im Schulgebäude der Hugo-Junkers-Realschule beschult.

  1. Die 4. Aachener Gesamtschule nutzt ab dem Schuljahr 2014/2015 das Schulgebäude Sandkaulstraße 12.
  2. Eine Nutzung des Pavillons Sandkaulstraße 75 ist ab dem Schuljahr 2014/2015 nicht mehr vorgesehen.

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses wie folgt:

  1. Die David- Hansemann- Schule wird bis zum Ende der Schulzeit der verbleibenden Klassen weitergeführt.

-          Die zukünftigen 10. Klassen verbleiben im Schulgebäude Sandkaulstraße 12.

-          Die zukünftigen 9. Klassen werden ab dem Schuljahr 2014/2015 im Schulgebäude der Hugo-Junkers-Realschule beschult.

  1. Die 4. Aachener Gesamtschule nutzt ab dem Schuljahr 2014/2015 das Schulgebäude Sandkaulstraße 12.
  2. Eine Nutzung des Pavillons Sandkaulstraße 75 ist ab dem Schuljahr 2014/2015 nicht mehr vorgesehen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangssituation

Der Rat der Stadt Aachen hatte in seiner Sitzung am 09.04.2014 (Vorlage FB 45/0380/WP 1 ) die Verwaltung beauftragt, die Schulleitungen , Lehrer-, Eltern-, und Schülervertreter beider Schule  über die vorhandenen Lösungsalternativen zur zukünftigen Unterbringung der Schülerinnen und Schüler der David-Hansemann-Schule und der 4. Aachener Gesamtschule noch einmal zu informieren, um eine für alle Beteiligte akzeptable Lösung zu ermöglichen.

Die CDU-Fraktion hatte die Beratung der „Standortverlagerung der David-Hansemann- Schule ab Beginn des Schuljahres 2014/2015“ in der die Sitzung des Bürgerforums am 29.04.2014 mit Schreiben vom 10.04.2014 beantragt.

 

2. Vorgehen der Verwaltung

Die Verwaltung hatte die zuletzt in Frage kommenden Standortalternativen auf der Grundlage der voraussichtlichen Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 und der Raumbilanzierung der Schulgebäude Sandkaulstraße 12 und 75, sowie des Schulgebäudes Eintrachtstraße überarbeitet.

 

Diese wurden in den folgenden Terminen vorgestellt und beraten

- 22.04.2014              Besprechung zur Information und zum Austausch mit den Schulleitungen, Lehrer-, Eltern-, und Schülervertretern beider Schulen und die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen

 

- 28.04.2014              Offene Informationsveranstaltung für alle Interessierte beider Schulen

- 29.04.2014              Bürgerforum (Antrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 10.04.2014)

- 02.05.2014              Gespräch mit den Schulleitungen, Lehrer-, Eltern-, und Schülervertretern beider Schulen und die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen und Diskussion

 

3. Ergebnisse der Gespräche

Die Gespräche entwickelten sich zunehmend sachlich. In den konstruktiven Vorschlägen wurden die unterschiedlichen Positionen beider Schulen ersichtlich. Eine gemeinsam getragene Lösung konnte nicht erarbeitet werden.

 

Die Vertreter/innen der David-Hansemann- Schule machten deutlich, dass

-          ein „ruhiger und unbelasteter“ Abschluss für alle Schülerinnen und Schüler  mit einem Zeugnis der David-Hansemann-Schule,

-          eine gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes Sandkaulstraße 12 im kommenden Schuljahr mit der 4. Aachener Gesamtschule, die darüber hinaus im Pavillon Sandkaulstraße 75 unterzubringen wäre,

-          die zukünftigen Klassen 10 in jedem Fall im jetzigen Schulgebäude ihren Abschluss ablegen und in der Schule verabschiedet werden können,

gewünscht und erwartet werden und hier zu Zugeständnissen für die gemeinsame Nutzung der Schulgebäude Sandkaulstraße 12 und 75 bereit sind (Anlage 1).

 

Mit den Beiträgen und mit einem Offenen Brief an den Herrn Oberbürgermeister und die Fraktionen (Anlage 2) machten die Vertreter/innen der 4. Aachener Gesamtschule deutlich, dass durch

-          die alleinige Nutzung des Schulgebäudes Sandkaulstraße 12 durch die 4. Aachener Gesamtschule und

-          die Verlagerung der David-Hansemann- Schule in das Schulgebäude Eintrachtstraße

die Qualität der Ausbildung gemäß dem pädagogischen Konzept und die Sicherheit für alle Schüler/innen gewährleistet werden kann.

 

In der abschließenden Gesprächsrunde am 02.05.2014 machten beide Schulen ihre Positionen noch einmal deutlich, ein Kompromiss konnte nicht vereinbart werden.

Aus dem Kreis der schulpolitischen Sprecher der Fraktionen wurde in diesem Gespräch eine weitere Unterbringungsmöglichkeit vorgestellt, die eine größtmögliche Übereinstimmung der unterschiedlichen Positionen beider Schulen ermöglicht.

Der Vorschlag stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

-              Die David- Hansemann- Schule wird bis zum Ende der Schulzeit der verbleibenden Klassen weitergeführt.

-          Die zukünftigen 10. Klassen verbleiben im Schulgebäude Sandkaulstraße 12.

-          Die zukünftigen 9. Klassen werden ab dem Schuljahr 2014/2015 im Schulgebäude der Hugo-Junkers-Realschule bis zu ihrem Schulabschluss unterrichtet.

-              Die 4. Aachener Gesamtschule nutzt ab dem Schuljahr 2014/2015 das Schulgebäude Sandkaulstraße 12.

-              Ein Nutzung des Pavillons Sandkaulstraße 75 ist ab dem Schuljahr 2014/2015 nicht mehr vorgesehen.

 

4. Empfehlung der Verwaltung

Trotz des intensiven Austausches mit den Vertreterinnen und Vertreter beider Schulen konnte keine tragbare Kompromisslösung vereinbart werden.

Die nunmehr vorgestellte Standortvariante ermöglicht aus Sicht der Verwaltung für beide Schulen eine annehmbare Lösung.

Die Schülerinnen und Schüler der David-Hansemann-Schule  erhalten ein Schulabschlusszeugnis der David-Hansemann-Schule, sowohl die zukünftigen 10 Klassen als auch die 9. Klassen können am Standort Sandkaulstraße 12 und am Standort der Hugo-Junkers Realschule in „Ruhe“ und mit größtmöglicher Kontinuität Ihre Schullaufbahn an der Realschule beenden.

Die Schülerinnen und Schüler der 4. Aachener Gesamtschule können weiterhin unter Zugrundelegung der Lernkonzepte der Schule und Beachtung der Erfordernisse vom inklusiven Unterricht beschult werden. Eine größtmögliche Sicherheit ist gewährleistet, da ein Überqueren der Sandkaulstraße während der Unterrichtseinheiten auf ein Minimum beschränkt bleibt.

 

Für die Schülerinnen und Schüler beider Schulen entfallen Belastungen durch die Bautätigkeiten im Bereich der Sandkaulstraße 75.

 

5. Fazit

Die nunmehr vorgestellte Standortvariante bietet die weitest gehende Übereinstimmung mit den von den Schulen vorgetragenen Argumenten für die Unterbringung ab dem Schuljahr 2014/2015.

Gleichwohl sind beiden Schulen zu Zugeständnissen angehalten, um diese Kompromisslösung realisieren zu können.

 

Die David-Hansemann-Schule wird räumlich getrennt, die 4. Aachener Gesamtschule verzichtet auf Differenzierungsräume.

 

Beide Schulen werden aber durch diese Lösung mehr „Platz und Raum“ haben, werden weniger Belastungen durch Bautätigkeiten spüren und können so entspannter arbeiten.

 

Die Verwaltung empfiehlt dementsprechend angesichts dieses Mehrwertes für alle Schülerinnen und Schüler, den Standorten wie nunmehr vorgeschlagen zu zustimmen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Erforderlich werdende Mittel zu notwendigen (kleineren) baulichen Veränderungen der Räumlichkeiten im Schulgebäude Sandkaulstraße 12 können im Rahmen des Schulreparaturprogramms  zur Verfügung gestellt werden.

 

Mittel für entstehende Umzugskosten stehen beim PSP-Element 1-030102-900-3, Sachkonto 54290000 zu Verfügung.

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Anlagen

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