Kenntnisnahme - E 18/0159/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb ein Konzept zur Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen zu erarbeiten und die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

In den letzten Jahren wurden in Deutschland jährlich ca. 22 kg/E Elektro- und Elektronikaltgeräte in Verkehr gebracht. Die in 2013 vom Aachener Stadtbetrieb im Gebiet der Stadt Aachen eingesammelte Elektro- und Elektronikaltgerätemenge liegt bei nur 3,24 kg/E.

Illegale Einsammlung, insbesondere der Großgeräte, fehlende geeignete und komfortable Erfassungssysteme sowie möglicherweise Unkenntnis über die bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten sind ursächlich für die geringe Erfassungsmenge.

 

Das bestehende Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz muss aufgrund europarechtlicher Regelungen von der Bundesregierung überarbeitet werden. Ein Referenten-Entwurf des BMUB liegt vor. Dieser weist in den nächsten Jahren deutlich steigende Zielmengen bei der Erfassung von Elektroaltgeräten aus.

 

Um die Erfassungsmenge, insbesondere bei den Elektrokleingeräten, zu steigern, beabsichtigt der Aachener Stadtbetrieb eine stadtweite Depot-Containersammlung einzuführen.

 

2. Rechtslage

Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist im Elektro- und Elektronikgesetz vom 16. März 2005 geregelt. In § 9 werden die für die Einsammlung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten und aus Gewerbebetrieben angeliefert werden können (Bringsystem). Die Erfassung ist ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen.

 

Am 13. August 2013 ist die Richtlinie 20/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Kraft getreten.

 

Die wesentlichen Änderungen der erneuerten Richtlinie sind folgende:

-          Erhöhung der Sammel- und Verwertungsquoten von Elektronikaltgeräten in den EU-Mitgliedsländern,

-          Photovoltaik-Module fallen nun in der Regel in den Anwendungsbereich von Direktive und Elektrogesetz, d.h. sie müssen als Elektrogeräte registriert werden,

-          Das Benennen von Bevollmächtigten soll die Registrierung in den verschiedenen Ländern erleichtern,

-          Reduzierung der bisher 10 Produktkategorien auf nur noch 6 im Jahr 2018,

-          Einführung des „Open Scope“: Alle Geräte, für die keine Ausnahmen anwendbar sind, fallen in den Anwendungsbereich. Bisher war es umgekehrt. Nur solche Geräte fielen unter WEEE/Elektrogesetz, die sich in eine der Produktkategorien und Gerätearten einordnen ließen.

 

Die Richtlinie ist bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium einen Referenten-Entwurf vorgelegt. Dieser sieht in den nächsten Jahren steigende Zielmengen der zu erfassenden Elektro- und Elektronikaltgeräte vor und weitet die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger deutlich aus.

Gemäß § 10 sind bis 31.12.2015 mindestens 4 kg Elektro- und Elektronikaltgeräte je Einwohner zu erfassen. Ab 01.01.2016 steigt das Sammelziel auf mindestens 45 % und ab 2019 auf mindestens 65 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikaltgeräte. Die Anforderungen an die Sammlungen steigen demnach deutlich an.

 

3. Situation im Stadtgebiet

Elektro- und Elektronikaltgeräte werden im Stadtgebiet Aachen bislang über folgende Systeme eingesammelt:

 

SG 1:               Elektrische Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Backöfen, Wäschetrockner).

Sammlung: Straßensammlung; Selbstanlieferung bei der Projektwerkstatt.

Menge in 2013: 11,69 Tonnen

 

SG 2:               Kühlgeräte (z. B. Kühlschränke, Gefrierschränke, Klimatisierungsgeräte)

              Sammlung: Straßensammlung

              Menge in 2013: 251,11 Tonnen

 

SG 3:               Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Drucker, PCs, Bildschirme, Fernseher, Radios)

              Sammlung:               Großgeräte:                                                         Straßensammlung

Alle Geräte dieser Gruppe:                             Recyclinghöfe

Kleingeräte (Kantenlänge bis 30 cm):               Kompostcontainer und Schadstoffmobil

Menge in 2013: 328,91 Tonnen

 

SG 4:               Gasentladungslampen und LED-Lampen

              Sammlung: Schadstoffmobil und stationäre Schadstoffannahmestelle (RH Lilienthalstraße)

              Menge nicht bekannt

 

SG 5:               Elektrische und elektronische Kleingeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger, Gartengeräte)

              Sammlung: Recyclinghöfe und Kompostcontainer; Selbstanlieferung bei der Projektwerkstatt.

              Menge in 2013: 181,98 Tonnen

 

 

 

 

4. Gründe für den Aufbau einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung

-              Mit der Erweiterung der bisherigen Sammelsysteme soll den Intentionen des Gesetzgebers nach höheren Recyclingquoten Rechnung getragen werden. Ziel ist es, die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte möglichst hochwertig zu verwerten.

 

-              Elektrogeräte enthalten sowohl seltene Wertstoffe wie auch als Sonderabfall zu entsorgende Bestandteile. Durch eine Verbesserung der Abgabemöglichkeiten können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen sowie die enthaltenen Schadstoffe ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

-              Elektro- und Elektronikaltgeräte aus den Privathaushalten unterliegen grundsätzlich der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Der Aachener Bevölkerung soll ein kundenfreundliches Erfassungssystem - zusätzlich zu den bisherigen Systemen - angeboten werden, das unabhängig von Marktschwankungen in ganz Aachen besteht.

 

-              Mit einem eigenen Elektro- und Elektronikaltgeräteerfassungssystem soll auch dem bestehenden “Wildwuchs” von illegalen Sammlungen und Beraubungen im Stadtgebiet Einhalt geboten werden.

 

5. Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung

Wie aus der Diskrepanz zwischen In-Verkehr-gebrachten und eingesammelten Mengen deutlich wird, besteht die Notwendigkeit, das Annahmesystem für Elektroaltgeräte und hier insbesondere Elektro- und Elektronikkleingeräte zu verbessern.

Im Rahmen der Vorüberlegungen zur Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung favorisiert der Aachener Stadtbetrieb derzeit den Aufbau eines sortenreinen und flächendeckenden Erfassungssystems über Depot-Container für Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis ca. 50 cm.

Um eine kundenfreundliche Flächendeckung zu gewährleisten, ist zunächst beabsichtigt, pro 4000 Einwohner jeweils 1 Depot-Container aufzustellen. Folgt man dieser Betrachtungsweise, müssten ca. 60 Depot-Container vorzugsweise in räumlichem Zusammenhang mit den bereits im Stadtgebiet vorhandenen Depotcontainer für Glas aufgestellt werden.

 

Die durch die Vermarktung der erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte erzielten Erlöse sollen zur Deckung der Sammelkosten eingesetzt werden. Von einer negativen Auswirkung auf die Abfallgebühren ist zunächst nicht auszugehen.

 

Als Starttermin für die Durchführung der erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung ist der 01.01.2015 vorgesehen.

 

 

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