Entscheidungsvorlage - FB 45/0395/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgende Einrichtung für das Landesprogramm Familienzentren 2014/2015 zu melden.
    •                   die städtische integrative Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1, 52066      Aachen im Verbund mit der evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Am Kupferofen 17, 52066 Aachen 
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die freigewordenen Gelder der kommunalen Förderung für den Aufbau einer Koordination der bestehenden Familienzentren zu verwenden
  3. Die Bezirksvertretungen nehmen die genannten Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage Landesförderung

Die Ausbauplanung des Landes sieht 35 zertifizierte Familienzentren in Aachen vor.

Durch das Land NRW wurde für das Kindergartenjahr 2014/2015 ein Förderplatz bewilligt.

Die Anträge sind bis zum 15.06.2014 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich eines noch zu verabschiedenden Landeshaushaltes.

Sollten keine Mittel im Haushalt 2014 bereitgestellt werden können, wird der Ausbau  der Familienzentren in Aachen in 2014/2015 nicht erweitert.

 

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

Die folgenden zertifizierten Einrichtungen befinden sich in der gesetzlichen Förderung

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Einrichtung)
  • Alfons-Gerson-Straße (Städtische Einrichtung)
  • Alfonsstraße 22-24 (Städtische Einrichtung)
  • An der Rahemühle  6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides städtische Einrichtungen)
  • Barbarastraße 6-8 (Kath. Kirche)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Goerdeler Straße (AWO)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Einrichtung)
  • Jülicher Straße 68 ( Kath. Kirche) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Einrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Einrichtung)
  • Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Einrichtungen)
  • Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Einrichtungen)
  • Robert-Koch-Straße 1a (SKF)
  • Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
  • Süsterfeldstraße 99 (Nachbarschaftliche Selbsthilfe)

 

Die folgenden Einrichtungen befinden sich in der freiwilligen gesetzlichen Landesförderung

  • Eibenweg 16
  • Königsbergerstraße 100
  • Scheibenstraße 11
  • Sigmundstraße 8

Damit sind 23 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde von insgesamt 35 angestrebten Familienzentren am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

 

Die folgenden Tageseinrichtungen sind in der kommunalen Förderung

  • Albert-Einstein Straße 84
  • Am Höfling 10 im Verbund mit Branderhofer Weg 14
  • Brunssumstraße 36
  • Lochnerstraße 60
  • Reimser Straße 63
  • Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Str. 6
  • Schleswigstraße 3
  • Weißwasserstraße 10
  • Wiesental 8

 

 

2. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2014 / 2015 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die Landesförderung vor:

 

  • Städtische integrative Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1, 52066 Aachen im Verbund mit der evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Am Kupferofen 17, 52066 Aachen

Dieser Verbund befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2014 / 2015

Laut Schreiben vom 03.02.2014 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2014/2015 ein weiteres Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden kann, das in einem sozialen Brennpunkt liegt. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2014.

 

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

4.1 Auswahlkriterien

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

  • Freigestellte Leitung, wobei unter KiBiz Bedingungen die Leitungen fast ausschließlich nur anteilig freigestellt sind
  • Fokussierung auf Standorte, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen (Einrichtung im sozialen Brennpunkt)
  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • bestehende Angebote, z.B. Elterncafe, Elternkompetenzkurse
  • Angebote für Kinder unter drei Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. Anteil von Kindern mit hohem Migrationshintergrund, Anteil von hoher Arbeitslosigkeit, Vielzahl an Alleinerziehenden in der Kindertagesstätte
  • Trägerproporz (Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung eines Trägerproporzes besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten Jahr wurden zwei Kitas freier Träger in die Förderung aufgenommen und in diesem Jahr ist es eine städtische Kindertagesstätte im Verbund mit der evangelischen Kindertagesstätte

Im Kupferofen 17,52066 Aachen.

 

4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

Die integrative Einrichtung Am Pappelweiher bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch im integrativen Bereich an. Sie befindet sich seit 2011/2012 in kommunaler Förderung und hat umfangreiche Erfahrungen im Zusammenhang mit der Arbeit in einem Familienzentrum gesammelt.

Mit einer Aufnahme der integrativen Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1 in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Stadtteil Aachen-Forst ein Familienzentrum zu qualifizieren und somit dem Bedarf an besonderen Angeboten der Familienzentren in diesem Sozialraum Rechnung zu tragen.

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der Versorgung von Familien und Kindern im Sozialraum 6 durch eine Steigerung adäquater Angebote für bedürftige Familien zugute.

 

Die Tageseinrichtung für Kinder, Am Kupferofen 17 bietet zum Kindergartenjahr 2014/2015 die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an. Sie befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2011/ 2012 in kommunaler Förderung.

Mit einer Aufnahme dieser Einrichtung in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Stadtteil Forst ein weiteres Familienzentrum zu qualifizieren und somit der Integration von Kindern Rechnung zu tragen.

 

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme in das Landesprogramm käme der Versorgung von Familien in diesen Räumen durch zusätzliche Angebote insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund zugute.

 

 

 

4.3    Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor,

  •                   die städtische integrative Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1, 52066 Aachen im Verbund mit der evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Am Kupferofen 17, 52066 Aachen    

für das Landesprogramm Familienzentren 2014/2015 zu melden.

 

 

5. Ausgangslage kommunale Förderung

In 2013/2014 befanden sich 12 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:

 

  • Albert-Einstein-Straße 84 (Städtische Einrichtung)
  • Am Höfling 10 (Städtische Einrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen trägerübergreifenden Verbund handelt)
  •     Brunssumstraße (Städtische Einrichtung)
  • Im Kupferofen  17 (Evangelische Kindertagesstätte)  im Verbund mit der integrativen Einrichtung Am Pappelweiher 1 (Städtische Einrichtung)
  • Lochnerstraße 60
  •     Reimser Straße 63 (Städtische Einrichtung)
  •     Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Strasse 6
  • Schleswigstraße 3
  • Weißwasserstraße 10 (Städtische Einrichtung)
  • Wisental 8

 

Die Einrichtungen Am Pappelweiher 1 und die  Einrichtung Am Kupferofen 17 werden für das Kindergartenjahr 2014/2015 zur Landesförderung vorgeschlagen, so dass deren kommunale Förderung zum 31.12.2014 endet. Der Haushalt 2014 sieht erneut 78.000,-- € für die städtische Förderung von Familienzentren vor.

 

 

6. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2014/2015 liegen keine Bewerbungen auf städtische Förderung für den Aufbau eines Familienzentrums vor.

 

 

  1. Erläuterungen für die kommunale Förderung

Durch die Auswahl des Verbundes der Kindertagesstätten Am Pappelweiher 1, 52066 Aachen und

Am Kupferofen 17, 52066 Aachen, in die freiwillige Landesförderung, werden zu Kindergartenjahr

2014/15 zwei Plätze in der kommunalen Förderung frei. Dies ist mit Fördermitteln in Höhe von

13.000,00 € belegt.

 

Hier können zwei neue Kindertagesstätten in die kommunale Förderung aufgenommen werden, die

erst einmal durch Familienbildner an die Aufgaben eines Familienzentrums herangeführt werden.

 

Da z. Zt. jedoch keine Bewerbungen für die kommunale Förderung vorliegen, ist angedacht, mit den

vier zur Verfügung stehenden Familienbildnern eine gewünschte Koordination aller Familienzentren zu

      planen und den Betrag der kommunalen Förderung hierzu zu verwenden. Gleichzeitig ist ein solches Vorgehen aus Sicht der Verwaltung auch inhaltlich sinnvoll, um die Arbeit der Familienzentren besser abstimmen zu können.

 

7.1   Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, die freigewordenen Gelder der kommunalen Förderung für den Aufbau einer Koordination der bestehenden Familienzentren zu verwenden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

23.000 €

23.000 €

69.000 €

69.000 €

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

317.000 € 

317.000 € 

1.081.000 €

1.081.000 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

359.900 €

359.900 €

1.142.400 €

1.142.400 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

- 42.900 €

- 42.900 €

61.400 €

61.400 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Anmerkung:

 

Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kitajahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

 

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