Entscheidungsvorlage - 0003/ BA 4/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Lindgens)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

Gemäß § 67 Abs. 4 GO.NW. wird der Bezirksvorsteher von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksvertretungsvorsteher sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

 

            "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
             wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
             Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe."
           

 

 

 

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