Entscheidungsvorlage - FB 45/0392/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft beim Aachener Jugendring zur Gewährleistung der Vorgaben des Kinderschutzes in den ihm angeschlossenen Verbänden zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Unterausschuss Stadtjugendplan hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2014 mit dem Thema „Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich des Aachener Jugendringes (AJR)“ beschäftigt.

 

Da im Unterausschuss noch Klärungsbedarf bestand, wurde die Verwaltung beauftragt, möglichst bis zur Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 20.05.2014 noch folgende Fragestellung zu erläutern:

 

1. Gibt es eine entsprechende Stellungnahme der im AJR zusammengeschlossenen Verbände zur Einrichtung einer halben Fachkraftstelle?

 

2. Welche Größenordnung umfasst die Thematik zum Beispiel im Hinblick auf die Anzahl der in Rede stehenden Führungszeugnisse für Ehrenamtler?

 

3. Welches Aufgabenprofil soll die beabsichtigte halbe Fachkraftstelle abdecken?

 

4. Wie soll die Finanzierung der geplanten Stelle erfolgen?

 

Zu 1.:

Die im Aachener Jugendring organisierten Jugendverbände haben das Thema Sicherstellung des Kindeswohls, wie im § 72 a SGB VIII gefordert, in verschiedenen Hauptausschusssitzungen, zuletzt am 8.5.2014 diskutiert.

Als Zusammenschluss von ehrenamtlich Tätigen ohne hauptamtliche Strukturen hegen sie die Befürchtung, den sich durch das Gesetz ergebenden Anforderungen nicht gerecht werden zu können. Daher befürwortet  die Mehrheit der Verbandsvertreter die Einrichtung einer Stelle für eine sozialpädagogische Kraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50%.

 

Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses des Aachener Jugendrings am 20.02.2014:

Es wird aus der Arbeitsgruppe berichtet, dass zunächst überlegt wurde, welche Änderungen im Stadtjugendplan angestrebt werden könnten, um die Situation für die Jugendverbände zu verbessern. Schnell wurde aber deutlich, dass es mehr darauf ankommt, die ehrenamtlich Leitenden in den Verbänden zu stärken und zu unterstützen, damit diese sich in ihrer „freien“ Zeit (eingeschränkt durch veränderte Schul- und Studienbedingungen) auf die wesentliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen konzentrieren können.

 

Verbesserungsbedarf der Hauptprobleme:

  • Verstärktes Augenmerk auf Jugendschutz
  • Mehr Info´s zum Stadtjugendplan und inhaltliche Hilfestellung bei den zu stellenden Anträgen
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit des AJR

 

 

Der Aachener Jugendring sollte

  • stärker aufgestellt werden durch eine hauptamtliche Kraft im Umfang von einem halben VZÄ

Der Stelleninhaber sollte folgende Aufgaben wahrnehmen:

 

  • Im Rahmen der Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes sollen die Mitgliedsverbände durch entsprechende Seminare und Schulungen regelmäßig sensibilisiert und in Ihrer Arbeit vor Ort mit den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
  • Bedingt durch die sich wandelnde Jugendverbandsarbeit soll eine entsprechende Unterstützung bei der verbandlichen Neuorientierung erfolgen

 

Wünschenswert wäre es, dass die einzustellende Fachkraft über einen entsprechenden jugendverbandlichen Hintergrund verfügt.

Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände sind einstimmig der Meinung, dass das der richtige Weg sei und fordern den Vorstand auf, entsprechend tätig zu werden.

 

Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses vom 08.05.2014

„Die Mehrheit der Verbände begrüßt diese Maßnahme wegen der neuen Situationen und geänderten Bedingungen u.a. in Sachen Kinderschutz (wie Prävention, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse), und steht dahinter.“

 

Zu 2.:

Durchschnittlich haben im Laufe der Jahre ca. 1.000 Jugendleiter im Jahr in den AJR angeschlossenen Verbänden als ehrenamtliche Mitarbeiter gearbeitet. Im Verlauf der vergangenen 3 Jahre hat sich diese Zahl, zuletzt in 2013, auf 805 Personen reduziert. Bedingt durch die größeren Mobilitätsanforderungen an junge Menschen ist die Fluktuation in diesem Bereich relativ hoch.

 

Zu 3.:

Die Aufgabe der o.g. Fachkraft soll es u.a. sein, die Träger bei der Umsetzung des § 72a Abs. 4 SGB VIII (erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtler) zu unterstützen.

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes haben die Anforderungen bezüglich einer fachlichen Begleitung, Beratung und Unterstützung hinsichtlich des im Gesetz geregelten Kinderschutzes erheblich zugenommen.

 

Einige weitere Aufgaben gehen aus den Auszügen der Hauptausschusssitzungen des Jugendringes hervor.

 

Weiterhin gehören Tätigkeiten wie die Information über das Einholen der erweiterten Führungszeugnisse und die Überwachung der Gültigkeit dazu. Die Jugendverbände können so in gewissen Abständen an die Vereinbarung und deren Umsetzung erinnert werden.

 

Hinzu kommt die Koordination von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen in dem Bereich Kindeswohlgefährdung. Themen der Fortbildungen können Merkmale von Kindeswohlgefährdung, Verfahren im Umgang mit Hinweisen oder Hilfe und Unterstützung sein.

 

Eine weitere Aufgabe der Fachkraft ist in der Steigerung der Bekanntheit der Jugendverbände zu sehen, um wieder mehr ehrenamtliche Kräfte zu akquirieren. In dem Rahmen ist eine Netzwerkerfunktion der Fachkraft erforderlich, die über Planungen der einzelnen Jugendverbände informiert ist und die Informationsflüsse untereinander verbessert. Im Weiteren wären Planung und Organisation von gemeinsamen Projekten eine weitere unterstützende Tätigkeit der Fachkraft.

 

Zu 4.:

Da sich die dem AJR angeschlossenen Verbände einhellig für eine solche halbe Fachkraftstelle aussprechen, gleichzeitig die Maßnahme aber haushaltsneutral erfolgen soll, wird vorgeschlagen, die Globalmittelzuweisung in Höhe von 137.000,00 € auf 107.000,00 € zu reduzieren und den Differenzbetrag von 30.000,00 € (25.000,00 € Personalkosten und 5.000,00 € Sachkosten) als eigenen zweckgebundenen Zuschuss dem AJR zukommen zu lassen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Siehe Finanzblatt der eigentlichen Vorlage.

 

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