Anhörung - FB 68/0007/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Verkehrsmanagementausschuss, die Erneue­rung der Busfahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:

 

1.       Lütticher Straße            -    Haltestelle `Preusweg, stadtauswärtsA

2.       Friedrich-Ebert-Allee     -    Haltestelle `Marienhospital, stadteinwärtsA

3.       Roermonder Straße      -    Haltestelle `Arbeitsamt, stadteinwärtsA

4.       Roermonder Straße      -    Haltestelle `Arbeitsamt, stadtauswärtsA

Elsassstraße                      -    Haltestelle `Geschw.-Scholl-Gymnasium, stadteinwärts

 

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Erläuterungen

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

Erneuerung von Bushaltestellen 2004

 

 

 

1.       Lütticher Straße        -    Haltestelle `Preusweg, stadtauswärtsA

2.       Friedrich-Ebert-Allee        -    Haltestelle `Marienhospital, stadteinwärtsA

3.       Roermonder Straße        -    Haltestelle `Arbeitsamt, stadteinwärtsA

4.       Roermonder Straße        -    Haltestelle `Arbeitsamt, stadtauswärtsA

Elsassstraße             -    Haltestelle `Geschw.-Scholl-Gymnasium, stadteinwärts

 

 

Die vorgenannten Bushaltestellen haben zur Zeit in den Haltebereichen der Busse Oberflä­chen aus Beton-Verbundpflaster bzw. Asphalt. Diese weisen erhebliche Schäden in Form von stark ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die extrem großen Schubbeanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.

 

Zur Sanierung der Bushaltestellen ist daher beabsichtigt, die Haltestellenbereiche mit Fließbeton zu befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden.

 

Mittel für die Umbaukosten dieser Haltestellen sowie für 3 weitere Haltestellen im Stadt­gebiet stehen in Höhe von 100.000,00 i bei der Haushaltsstelle 9.66000.95060.4 AErneue­rung von Bushaltestellen@ für das Jahr 2004 zur Verfügung, müssen jedoch noch freigege­ben werden.

                     

Die Bauzeit beträgt ca. 65 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Frühjahr 2005 durchzuführen.

 

Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß ' 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

werden sich in Höhe von 100.000,00 i im Vermögenshaushalt ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

ergeben sich nicht.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

sind nicht zu erwarten.

 

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