Kenntnisnahme - FB 61/1145/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg entlang der Roermonder StraßeAntrag der SPD-BF vom 10.02.2014, lfd.Nr.90
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.05.2014
| |||
|
11.06.2014
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen – Richterich schilderte in ihrem Antrag vom 10.02.2014, dass stadtauswärts zwischen Horbacher Straße und Roder Weg die linksseitige Benutzung des Radweges mangels erforderlicher Breite aufgehoben wurde. In der Gegenrichtung zwischen Roder Weg und Horbacher Straße sei die Beschilderung des rechtsseitigen Radweges ebenfalls entfernt worden. Erst ab der Einmündung Horbacher Straße Richtung Aachen erfolge die Ausweisung eines Radweges. Es wird beantragt, diese Ausweisung des nicht mehr benutzungspflichtigen Radweges entlang der Roermonder Straße zwischen Roder Weg und Horbacher Straße wieder vorzunehmen.
Weiterhin gibt es eine Bürgeranfrage, die heutige Freigabe des Gehweges für Radfahrer zwischen Berensberger Straße und Tittardsfeld wieder rückgängig zu machen, damit der gegenüberliegende Radweg benutzt werden muss. Die beidseitige Freigabe des schmalen Gehweges könne zu Zusammenstößen zwischen Radfahrern und Autofahrern führen, die aus privaten Grundstückszufahrten auf den Gehweg herausfahren.
Sachstand
Die Vorgaben zur Radwegebenutzungspflicht sind in den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung vom 17.7.2009 (VwV-StVO) grundsätzlich geändert worden. Mit diesen neuen Vorschriften, die bundesweit gelten, haben sich für die Städte wichtige Rahmenbedingungen verändert. So darf u.a., wenn baulich angelegte Radwege innerorts in der Breite nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, eine “Radwegebenutzungspflicht” nicht mehr angeordnet werden. An die Einrichtung neuer und den Erhalt bestehender benutzungspflichtiger Radwege wurden hohe Anforderungen gestellt, die die Städte überprüfen müssen. Vertreter von Stadt, Polizei, ASEAG und auch dem ADFC, der die Interessen aller Radfahrer dabei wahrnimmt, überprüfen seit 2010, ob die Benutzungspflicht Aachener Radwege noch beibehalten werden kann.
Heutige Beschilderung (Abschnitt Horbacher Straße bis Einmündung Roder Weg)
Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch die Roermonder Straße auf ihrer gesamten Länge überprüft: Die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges stadtauswärts ab der Einmündung Horbacher Straße bis Einmündung Roder Weg wurde daher aufgehoben und die Beschilderung entfernt, da die erforderlichen Breiten für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind. Durch die Änderung der Beschilderung fährt der Radfahrer in Richtung Rathausplatz auf der rechten Fahrbahnseite. Aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und der relativ breiten Fahrspur ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn vertretbar. Eine Nutzung des Gehweges mit dem Fahrrad ist gemaß §2 Abs. 5 StVO nur Kindern bis zu 10 Jahren gestattet.
In der Gegenrichtung (ab Einmündung Roder Weg bis Einmündung Horbacher Straße) wurde ebenfalls aus den o.a. Gründen die Benutzungspflicht aufgehoben. Dieser rechts der Fahrbahn liegende Radweg ist ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Dem Radfahrer bleibt die Wahlmöglichkeit, ob er diesen nutzt oder auf der Fahrbahn fahren möchte. Die im Antrag gewünschte Beschilderung dieses nicht mehr benutzungspflichtigen Radweges entspricht nicht dem o.a. Regelwerk und kann nicht angeordnet werden.
Heutige Beschilderung (Abschnitt Berensberger Straße bis Tittardsfeld).
Entlang der Roermonder Straße wurde die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges aus Richtung Laurensberg aufgehoben und bis zur Einmündung „Tittardsfeld“ ein Schutz- bzw. Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert. Die Fortführung dieses Radfahrstreifens bis zur Kreuzung Roermonder Straße/Berensberger Straße konnte bisher noch nicht realisiert werden, da sich die Fläche in der Straßenbaulast des „Landesbetrieb Straßenbau NRW“ befindet. Um den Bürgern zwischen Berensberger Straße und Tittardsfeld als Zwischenlösung eine direkte Verbindung mit den Fahrrad zu ermöglichen, wurde seinerzeit der Gehweg zwischen Haus Nr. 500-528 für die Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben. Die Mitbenutzung des 2 m breiten Gehweges aus Richtung Berensberger Straße ist verträglich; eine zwangsweise Führung des Radfahrers über den gegenüberliegenden nicht benutzungspflichtigen Radweg stadteinwärts mit Querung an der Lichtsignalanlage Laurentiusstraße auf den Radfahrstreifen bis zum Tittardsfeld ist zwar möglich, aber ein großer Umweg.
Unabhängig von der Freigabe dieses Gehweges für Radfahrer ist auf jedem Gehweg mit Rad fahrenden Kindern bis 10 Jahren zu rechnen. Jeder Autofahrer, der eine Grundstückszufahrt verlässt oder in diese einfährt, muss immer vorsichtig fahren, um mögliche Konflikte mit querenden Radfahrern oder Fußgängern zu vermeiden. Deshalb wird die Mitbenutzung des Gehweges in diesem Abschnitt aufrechterhalten, bis eine endgültige Planung zur Fortführung des Radfahrstreifens (s.o) realisiert wird.
Die Beschilderung des Aachener Radroutennetzes an der Einmündung Tittardsfeld, an der die Radfahrer mit einem Pfeilwegweiser auf die linke, gegenüberliegende Straßenseite geführt werden, ist veraltet. Der Austausch dieses Pfeilwegweises gegen ein Schild mit Geradauspfeil wird angeordnet.
Weitere Planungsschritte und Zeitplanung
Die geplante Änderung des Straßenquerschnitts mit einer Radverkehrsanlage in Richtung Rathausplatzes sollte im Rahmen der 4.Stufe des Projektes „Maßnahmenplan Radverkehr“ vorgenommen werden. (Zurzeit sind die Fördermittel zur Realisierung der 3.Stufe Aachen-Ost noch nicht von der Bezirksregierung Köln bewilligt). Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im März 2014 mitgeteilt wurde, ist die Roermonder Straße in Richterich gleichzeitig Teil der möglichen Linienführung des Radschnellweges Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen. Nach der Machbarkeitsstudie, die Ende 2014 in einem EU-Verfahren vergeben und deren Ergebnis Ende des Jahres 2015 vorliegen wird, nach einem Grundsatzbeschluss aller beteiligten Kommunen und der Beantragung weiterer Fördermittel kann erst dann mit einer detaillierten Planung begonnen werden.
Unabhängig davon, ob neue Radverkehrsanlagen entlang Roermonder Straße im Rahmen des Projektes „Radschnellweg“ oder „Maßnahmenplan Radverkehr“ realisiert werden können, wird dies nicht vor 2016 erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
299,3 kB
|