Entscheidungsvorlage - BA 6/0158/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 5 i.V.m. § 36 Abs. 5 GO.NW. wird der Bezirksbürgermeister von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksbürgermeister sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

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