Mitteilungen (inaktiv) - BA 1/0107/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter/-innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungen (inaktiv)
- Federführend:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Verfasst von:
- BA 1
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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11.06.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO-NW).
Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter. § 67 Abs. 2 bis 5 GO findet hierbei entsprechende Anwendung.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.