Kenntnisnahme - BA 1/0108/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird der Bezirksbürgermeister vom Altersvorsitzenden in der Sitzung der Bezirksvertretung verpflichtet und in sein Amt eingeführt.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem der Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin folgende Erklärung abgibt.

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung: „So wahr mir Gott helfe.“

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Auswirkungen

 

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