Kenntnisnahme - BA 1/0109/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NW werden die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Bezirksvertreter von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden.

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung: „So wahr mir Gott helfe.“

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Auswirkungen

 

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