Kenntnisnahme - BA 1/0109/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Verfasst von:
- BA 1
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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11.06.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NW werden die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Bezirksvertreter von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung: „So wahr mir Gott helfe.“