Entscheidungsvorlage - FB 68/0008/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung  zur Kenntnis und beschließt, die Errichtung der Beleuch­tungsanlage entlang des Rad-/Gehweges Madrider Ring. Die Maßnahme wird in die neue Prioritätenliste aufgenommen. Der Durchführungszeitpunkt der Maßnahme wird durch die noch festzulegende Reihenfolge innerhalb der Prioritätenliste und dem vorgegebenen Finanzrahmen festgelegt. Der Antrag der Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst gilt als behandelt.

 

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Erläuterungen

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Aachen

hier:            Goldammerweg; Beleuchtung des Rad-/Gehweges zwischen Tunnelrampe Madrider Ring und

Fußgängerbrücke Goldammerweg

Antrag der Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst

 

 

Die Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst hat den Antrag gestellt, den Rad-/Gehweg entlang des Madrider Ringes zu beleuchten.

 

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.

 

Diese Arbeiten sind zwingend DIN-gerecht auszuführen.

 

Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erstattet die Verwaltung der   STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG den von der Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst geschilderten Sachverhalt geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass für die Errichtung einer DIN-gerechte Ausleuchtung des Rad-/Gehweges, 7 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m aufgestellt werden müssen. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 100 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungs­kosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 18.000.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 755.- i be­laufen.

 

Die Verwaltung hält die Erstellung der Beleuchtungsanlage für notwendig, weil diese regelmäßige Fußwegverbindung in den `Dunkel@-Stunden nicht ausreichend beleuchtet ist.

 

Die Maßnahme wir auf die nächste Prioritätenliste ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ aufgenommen.

 

Im städtischen Haushalt steht ein jährlicher Ansatz in Höhe von 50.000.- i bei der Haushaltsstelle 9.67000.95360.0 ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ zur Verfügung.

 

Aufgrund früherer Anträge und Beschlüsse aus dem gesamten Stadtgebiet liegen zur Zeit Maßnahmen für die ANeu­anlage von Straßenbeleuchtung@ mit einem Kostenvolumen in Höhe von ca. 250.000.- i vor.

 

Die Verwaltung wird eine neue Prioritätenliste für die Durchführung der Maßnahmen zum Beschluss vorlegen. Dabei werden die Dringlichkeit und die zeitliche Reihenfolge berücksichtigt.

 

Durch den vorgegebenen Finanzrahmen von jährlich 50.000.- i und den bereits vorliegenden Maßnahmen aus früheren Jahren ist nicht damit zu rechnen, dass die Beleuchtung des Rad-/Gehweges in absehbarer Zeit erfolgen kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

ergeben sich nicht

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 18.000.- i im Vermögenshaushalt ergeben. Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 755.- i im Verwaltungshaushalt ergeben.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

sind nicht zu erwarten

 

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Anlagen

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