Entscheidungsvorlage - FB 68/0008/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Aachenhier:Goldammerweg; Beleuchtung des Rad-/Gehweges zwischen Tunnelrampe Madrider Ring undFußgängerbrücke GoldammerwegAntrag der Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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10.11.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den
Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt, die Errichtung der Beleuchtungsanlage entlang des
Rad-/Gehweges Madrider Ring. Die Maßnahme wird in die neue Prioritätenliste
aufgenommen. Der Durchführungszeitpunkt der Maßnahme wird durch die noch
festzulegende Reihenfolge innerhalb der Prioritätenliste und dem vorgegebenen
Finanzrahmen festgelegt. Der Antrag der Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst
gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Straßenbeleuchtung
im Stadtgebiet Aachen
hier: Goldammerweg;
Beleuchtung des Rad-/Gehweges zwischen Tunnelrampe Madrider Ring und
Fußgängerbrücke
Goldammerweg
Antrag der
Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst
Die Siedlergemeinschaft
Aachen - Schönforst hat den Antrag gestellt, den Rad-/Gehweg entlang des
Madrider Ringes zu beleuchten.
Zwischen der Stadt Aachen
und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und
Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die
Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden
Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.
Diese Arbeiten sind
zwingend DIN-gerecht auszuführen.
Für die Unterhaltung,
Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erstattet die
Verwaltung der STAWAG einen
vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Der Fachbereich Verkehr und
Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG den von der Siedlergemeinschaft
Aachen - Schönforst geschilderten Sachverhalt geprüft. Die Prüfung hat ergeben,
dass für die Errichtung einer DIN-gerechte Ausleuchtung des Rad-/Gehweges, 7
Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m aufgestellt werden müssen.
Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 100 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen.
Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 18.000.- i. Das jährliche Nennentgelt
würde sich auf 755.- i belaufen.
Die Verwaltung hält die
Erstellung der Beleuchtungsanlage für notwendig, weil diese regelmäßige
Fußwegverbindung in den `Dunkel@-Stunden nicht ausreichend
beleuchtet ist.
Die Maßnahme wir auf die
nächste Prioritätenliste ANeuanlage von
Straßenbeleuchtung@ aufgenommen.
Im städtischen Haushalt
steht ein jährlicher Ansatz in Höhe von 50.000.- i bei der Haushaltsstelle 9.67000.95360.0 ANeuanlage von
Straßenbeleuchtung@ zur Verfügung.
Aufgrund früherer Anträge
und Beschlüsse aus dem gesamten Stadtgebiet liegen zur Zeit Maßnahmen für die ANeuanlage von
Straßenbeleuchtung@ mit einem Kostenvolumen in
Höhe von ca. 250.000.- i vor.
Die Verwaltung wird eine
neue Prioritätenliste für die Durchführung der Maßnahmen zum Beschluss
vorlegen. Dabei werden die Dringlichkeit und die zeitliche Reihenfolge
berücksichtigt.
Durch den vorgegebenen
Finanzrahmen von jährlich 50.000.- i und den bereits vorliegenden Maßnahmen aus
früheren Jahren ist nicht damit zu rechnen, dass die Beleuchtung des
Rad-/Gehweges in absehbarer Zeit erfolgen kann.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
ergeben sich nicht
Finanzielle Auswirkungen in den
Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von
ca. 18.000.- i im Vermögenshaushalt
ergeben. Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von
755.- i im Verwaltungshaushalt
ergeben.
Maßnahmebezogene Einnahmen
sind nicht zu erwarten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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373,2 kB
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