Kenntnisnahme - FB 36/0252/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird nachgefragt zu den Voraussetzungen der Nutzung der Fläche westlich des Steinbergweges durch das UKA.

 

Das UKA hatte in 2007 mit dem  Umbau von Pflegeetagen begonnen. Für die veranschlagte Bauzeit von 6 Jahren wurde eine Baustelleneinrichtungsfläche für die Aufstellung von Material- und Personalcontainern der ausführenden Firmen benötigt. Wegen der unmittelbaren Nähe zur Baustelle und der Möglichkeit, die gegenüberliegende Zufahrt als Baustellenzufahrt zu nutzen, kam die o. g. Fläche in Frage.

Wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans der Stadt Aachen und auf Zulassung des Eingriffs nach dem Bundesnaturschutzgesetz gestellt. Da die Prüfung ergeben hatte, dass es keine alternative Fläche gab, wurde mit Zustimmung des Landschaftsbeirates dem Antrag mit Bescheid vom 19.12.2006 entsprochen mit folgenden Auflagen:

-          Zur Herrichtung der ca. 5.200 m² großen Fläche wird nur Schotter und kein belastetes Recyclingmaterial benutzt

-          Anfallendes Oberflächenwasser sowie Abwasser werden in den Kanal geleitet

-          Die Fläche wird zur freien Landschaft abgezäunt und mit einem grünen Sichtschutz versehen

-          Da es sich um eine Ausgleichsfläche  (B-Plan Campus Melaten) handelt, ist nach Räumung der ordnungsgemäße frühere Zustand der Fläche wiederherzustellen, so dass eine landwirtschaftliche Folgenutzung gemäß den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen uneingeschränkt möglich ist. Dies bedeutet, dass die Fläche vollständig zu entsiegeln ist. Die eingetretene Bodenverdichtung ist durch geeignete Meliorationsmaßnahmen zu beseitigen.

-          Die Umzäunung ist nach Aufgabe der Nutzung zu beseitigen

-          r den Eingriff in Natur und Landschaft ist ein jährliches Ersatzgeld zu zahlen.

 

Wegen weiterer Bauplanungen wurde die o.g. Befreiung letztes Jahr bis 2018 verlängert.

Vorübergehend wurde die Fläche den auf den Baustellen tigen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.

Laut Auskunft des UKA werden im Mai 2014 wieder Container in Vorbereitung auf die nächste Bauphase errichtet. Die Fläche soll dann wieder durchgängig eingezäunt sein.

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Anlagen

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