Entscheidungsvorlage - BA 5/0043/WP16

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 65 Abs. 3 i. V. m. § 36 Abs. 5 GO.NW. wird der / die Bezirksbürgermeister/in von dem / der Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der / die Bezirksbürgermeister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

 

              "Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
              wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten              und  meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen."
             

 

 

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