Entscheidungsvorlage - BA 5/0044/WP16

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gem. § 67 Abs. 3 i. V. m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden der / die Stellvertreter/in des Bezirksbürgermeisters/in und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den /die Bezirksbürgermeister/in eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:   

 

              "Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
              wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten              und  meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen."

 

 

 

 

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