Entscheidungsvorlage - BA 5/0047/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Stadtbezirk Laurensberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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11.06.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung am 04.11.2013 hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschlossen, aus bezirklichen Mitteln eine mobile Geschwindigkeitsanzeige zu beschaffen und hierzu einen Betrag in Höhen von 4.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Anfang 2014 wurden insgesamt vier Angebote renommierter Firmen eingeholt. Nach Prüfung der Angebote hat sich die Verwaltung für die Beschaffung eines Gerätes der Fa. Wavetec RADAR Solutions GmbH & Co. KG zum Preis von 3088,63 entschieden.
Ausschlaggebend für die Wahl dieses Gerätes war u. a. die Qualität und Bedienbarkeit der Aufhängevorrichtung, die Größe und äußere Gestaltung des Gerätes mit Blick auf die optische Wirkung und Erkennbarkeit und die einfache Bedienung der Konfigurations- und Auswerteeinheit. Darüber hinaus hat die Verwaltung mit der mobilen Messbox zur Aufzeichnung von Verkehrsdaten, die u. a. auch in der Karl-Friedrich-Straße zum Einsatz gekommen ist, bereits gute Erfahrung mit Produkten dieses Anbieters.
Auf die Beschaffung eines Solarmoduls, welches zum Preis von 589,05 € incl. MWSt. angeboten wurde, hat die Verwaltung zunächst mit Blick auf die Kosten und dem erhöhten Montageaufwand bei ständig wechselnden Standorten verzichtet, eine Nachrüstung ist jedoch möglich.
Das Gerät wurde erstmalig auf Bitten des Verwaltungsvorstandes am 19.05.14 vor der Kindertagesstätte Lütticher Straße / Hochgrundhaus eingesetzt. Diese erste Montage bedurfte eine zeitlichen Aufwandes von knapp einer Stunde und wurde von einem Hubwagen aus mit zwei Mann Besatzung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitaufwand bei weiteren Montagen geringer wird.
Das Gerät darf nach einschlägigen Vorschriften nicht an Verkehrsmasten mit weiteren Verkehrsschildern angebracht werden. Aus diesem Grunde wurde mit der Stawag vereinbart, das nach vorheriger Abstimmung jedes Standortes eine Montage an den Lichtmasten erfolgen kann.
Bei einem Einsatz des Gerätes im Stadtbezirk Laurensberg ist davon auszugehen, dass auch aus der Bürgerschaft die verständliche Nachfrage entsteht, die Anlage in den jeweiligen Wohngebieten einzusetzen. Zum sachgerechten und den Notwendigkeiten angepassten Einsatz wird daher vorgeschlagen, eine Priorisierung vorzusehen.
Erste Priorität haben die Bereiche im Umfeld von
Grundschulen und deren Schulwege
Kindertagesstätten
Kinderspielplätzen
Seniorenwohnanlagen
Hier sollte reihum ein Einsatz auf Veranlassung des Bezirksamtes erfolgen.
Zweite Priorität haben Wohnstraßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h außerhalb der o. g. Bereiche innerhalb der geschlossenen Ortslagen, wo der Einsatz entweder auf Veranlassung des Bezirksamtes oder von Anfragen aus der Bürgerschaft erfolgen kann.
Alle anderen Einsatzwünsche sind dann im Einzelfall, gfls. im Benehmen mit der Bezirksvertretung, abzustimmen und zu entscheiden.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Anlage zur Vermeidung von Gewöhnungseffekten immer nur für einen Zeitraum von 2 – 3 Wochen an derselben Stelle einzusetzen.
Mit Blick auf die Einsatzdauer und der Tatsache, dass sich in vielen Fällen die Einsatzprioritäten auch überschneiden, dürfte es möglich sein, weitestgehend umfassend den zu erwartenden Nachfragen aus der Bürgerschaft nach zu kommen und trotzdem den Verwaltungswand möglichst gering zu halten.
Die Einsatzorte werden vom Bezirksamt dokumentiert.