Entscheidungsvorlage - BA 2/0105/WP16

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Bezirksvertreter/-innen von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

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