Kenntnisnahme - FB 61/1146/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalbereich Kornelimünster,Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/60
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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11.06.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN stellten am 28.02.2013 den Ratsantrag auf Erarbeitung einer Denkmalbereichssatzung für Kornelimünster. Am 11.04.2013 und 15.05.2013 wurden dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Kornelimünster die Ergebnisse vorgestellt, welche die Denkmalpflege bereits über Jahre erarbeitet hatte.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich erarbeitet. Der nun vorgelegte Sachstandsbericht soll der Bezirksvertretung die Möglichkeit geben, sich mit der geplanten Satzung auseinanderzusetzen und evtl. Änderungswünsche von der Verwaltung einarbeiten zu lassen. Nach der Sommerpause wird die Verwaltung sowohl der Bezirksvertretung als auch dem Planungsausschuss die Satzung zum Offenlagebeschluss vorlegen. Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung ist gemäß § 6 Denkmalschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Nach der Auslegungsfrist werden die vorgebrachte Anregungen und Bedenken mit dem Landschaftsverband erörtert und den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.
Der Ortskern ist geprägt durch seine historische Bausubstanz, die zu einem großen Teil auch als Einzelbaudenkmale in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Über den Schutz des einzelnen Gebäudes hinaus bietet ein Denkmalbereich auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Gesamtheit der aufgehenden Bausubstanz, den öffentlichen Raum, die Freiflächen des Ortes, die charakteristischen Blickbezüge, den Stadtgrundriss und die Ortssilhouette zu nehmen. Das heutige Erscheinungsbild Kornelimünsters gibt auf Grund seiner historischen Substanz mit nur wenigen Um- und Erweiterungsbauten den baulichen Rahmen und Maßstab vor und wird insgesamt als erhaltenswert angesehen.
Der Denkmalbereich soll in zwei Zonen gegliedert sein. Die innere Kernzone umfasst die Abtei und den unmittelbaren Ausstrahlungsbereich mit der nachgeordneten Siedlung, den Bauten, die im Schutz des Klosters lagen. Der innere Bereich ist geprägt durch dichte Bausubstanz mit städtischem Charakter. Die äußere Zone soll einen Umgebungsschutz für den historischen Ortskern bieten. Die Hänge mit den terrassierten Gärten und Obstbaumwiesen umgeben den Ortskern. Sie sind wichtiger Bestandteil und bilden einen unverbauten Rand des deutlich sichtbar ablesbaren Ortskerns. Durch die Tallage von Kornelimünster kommt der noch weitgehend geschlossenen historischen Dachlandschaft eine besondere Bedeutung zu. Die Abgrenzung des äußeren Bereiches ergibt sich einerseits durch die topographischen Gegebenheiten und andererseits durch die Bereiche, die durch frühe Siedlungsspuren (Varnenum und Klauser Wäldchen) eine besondere Bedeutung für Kornelimünster besitzen.
Kornelimünster ist mit seiner weitestgehend vom 2. Weltkrieg verschonten mittelalterlichen Bausubstanz ein besonderes Kleinod, das es zu schützen gilt. Die Denkmalbereichssatzung zielt auf die Wahrung der geschichtlichen Kontinuität. Es soll ein Rahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass zukünftige Veränderungen mit dem historischen Bestand abgeglichen und verträglich gestaltet werden.
Der Plan mit der räumlichen Abgrenzung des Denkmalbereiches, eine Liste der betroffenen Flurstücke, der Satzungsentwurf und das Gutachten des Landschaftsverbandes vom 21.07.2009 sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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39,3 kB
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9 MB
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217,1 kB
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6,8 MB
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(wie Dokument)
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223,8 kB
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