Entscheidungsvorlage - BA 4/0127/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Bürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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11.06.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und des/der Stellvertreters/in bzw. der Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 – 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.