Kenntnisnahme - BA 0/0037/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertreter/innen

richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) mit späteren Änderungen.

 

Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 - 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister / die Bezirksbürgermeisterin und einen/eine oder mehrere Stellvertreter/innen. Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Hiernach sind die

Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvor­schläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Bezirksbürgermeister/in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

 

Loading...