Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0043/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Nahversorgungszentrum SchillerstraßeBebauungsplan Nr. 869 und Änderung des Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Schillerstraße, Goethestraße und Matschö-Moll-Weghier:Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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30.08.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 869 und die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Schillerstraße, Goethestraße und Matschö-Moll-Weg
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Realisierung des Vorhabens
„Versorgungszentrum Schillerstraße“ ist die Durchführung folgender Verfahren
erforderlich, in denen die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen sind:
<
Es bedarf einer Änderung des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen (FNP), weil dieser für das
Plangebiet im wesentlichen die Darstellung „Grünfläche“ und zum geringeren Teil
„Wohnbauflächen“ enthält.
<
Die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 869 soll die Rahmenbedingungen für ein Nahversorgungszentrum schaffen sowie
die Kaltluftschneise im Bereich des Plangebietes sichern.
<
Das Bauantragsverfahren dient
der Erlangung der Genehmigung für das konkret vom Büro Willen geplante Versorgungszentrum.
Zur Berücksichtigung der Belange
des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird
entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst.
Alle drei Verfahren erfordern eine
Umweltprüfung, deren Detaillierungsgrad dem jeweiligen Träger-verfahren
(Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplanverfahren bzw. Bauantragsverfahren)
entspricht.
Da die Verfahren parallel
durchgeführt werden, wird der Umweltbericht aus Zeit- und Kostengründen so
ausgearbeitet, dass er den Anforderungen aller drei Verfahren entspricht, was
bedeutet, dass ein Detaillierungsgrad vorliegen muss, der eine Genehmigung des
konkreten Bauvorhabens ermöglicht. Die Erstellung des Umweltberichts erfolgt
nach Vorgaben und in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt durch das von
der Investorin beauftragte Büro HYDR.O. Geologen und Ingenieure, Sigmundstraße
10 - 12, 52070 Aachen und wird laufend entsprechend dem jeweiligen Kenntnis-
und Verfahrensstand angepasst.
Es
liegt der in der Anlage beigefügte Umweltbericht vom 29.07.2005 des Büro HYDR.O
vor, der in sehr ausführlicher Weise und ausreichendem Maße die Belange des
Umweltschutzes für den anstehenden Verfahrensschritt der Offenlage im
Planverfahren beschreibt und bewertet.
In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse der Umweltprüfung zusammenfassend dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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707,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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197 kB
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