Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0043/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 869 und die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Schillerstraße, Goethestraße und Matschö-Moll-Weg

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zur Realisierung des Vorhabens „Versorgungszentrum Schillerstraße“ ist die Durchführung folgender Verfahren erforderlich, in denen die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen sind:

 

<               Es bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen (FNP), weil dieser für das Plangebiet im wesentlichen die Darstellung „Grünfläche“ und zum geringeren Teil „Wohnbauflächen“ enthält.

 

<               Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 869 soll die Rahmenbedingungen für ein Nahversorgungszentrum schaffen sowie die Kaltluftschneise im Bereich des Plangebietes sichern.

 

<               Das Bauantragsverfahren dient der Erlangung der Genehmigung für das konkret vom Büro Willen geplante Versorgungszentrum.

 

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst.

 

Alle drei Verfahren erfordern eine Umweltprüfung, deren Detaillierungsgrad dem jeweiligen Träger-verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplanverfahren bzw. Bauantragsverfahren) entspricht.

 

Da die Verfahren parallel durchgeführt werden, wird der Umweltbericht aus Zeit- und Kostengründen so ausgearbeitet, dass er den Anforderungen aller drei Verfahren entspricht, was bedeutet, dass ein Detaillierungsgrad vorliegen muss, der eine Genehmigung des konkreten Bauvorhabens ermöglicht. Die Erstellung des Umweltberichts erfolgt nach Vorgaben und in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt durch das von der Investorin beauftragte Büro HYDR.O. Geologen und Ingenieure, Sigmundstraße 10 - 12, 52070 Aachen und wird laufend entsprechend dem jeweiligen Kenntnis- und Verfahrensstand angepasst.

 

Es liegt der in der Anlage beigefügte Umweltbericht vom 29.07.2005 des Büro HYDR.O vor, der in sehr ausführlicher Weise und ausreichendem Maße die Belange des Umweltschutzes für den anstehenden Verfahrensschritt der Offenlage im Planverfahren beschreibt und bewertet.

 

In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse der Umweltprüfung zusammenfassend dargestellt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Folgekosten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...