Entscheidungsvorlage - FB 11/0265/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den Vorschriften des § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der

Oberbürgermeister/in vom Vorsitzenden  (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Beides ist für die konstituierende Ratssitzung am 18.06.2014 vorgesehen.

Das Beamtenverhältnis des gewählten Oberbürgermeisters wird gemäß § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)  mit der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Ausscheiden des Vorgängers aus dem Amt (Amtsantritt), somit mit Datum vom 23.06.2014, begründet.

 

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