Entscheidungsvorlage - FB 61/1148/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzherrenstraße; Wiederherstellung nach STAWAG-Baumaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
11.06.2014
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Kreuzherrenstraße werden aktuell umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag (Gas, Wasser, Abwasser) durchgeführt. Es werden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Dabei wird in die gesamte Oberfläche von Hauskante zu Hauskante eingegriffen. Die Arbeiten der STAWAG haben im April 2014 begonnen und sollen nach ca. 9 Monaten abgeschlossen sein.
Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die funktionalen Mängel zu beheben. Dies betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen, die u.a. für die Wege von und zum Kindergarten, aber auch für den Schulweg zur Grundschule am Veltmannplatz genutzt werden und keine ausreichenden Breiten aufweisen. Die Bedeutung der Fußwegebeziehung ergibt sich weiter in der Anbindung der Spiel- und Freiflächen am Veltmannplatz und darüber hinaus auch des Lousbergs. Die Umgestaltung der Kreuzherrenstraße ist damit auch Bestandteil des Innenstadtkonzeptes. Seitens der Elternschaft des Kindergartens werden weiterhin Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre zum Kindergarten gewünscht.
Um zeitliche Verzögerungen bei der Wiederherstellung zu vermeiden, muss eine Ausführungsplanung für den zukünftigen Ausbau nach den Sommerferien vorliegen.
2. Heutige Situation
Die Straße wird im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr von ca. 800 Kfz befahren. Es handelt sich um eine Einbahnstraße, welche die Verbindung vom Veltmanplatz zu Pontstraße herstellt. Ein Zufahrt vom Alleenring zum Grabenring über die Kreuzherrenstraße ist nicht möglich, da an der Pontstraße nur nach rechts in Fahrtrichtung Ponttor abgebogen werden kann. Die Kreuzherrenstraße dient vielen Taxis als kürzeste Zufahrt vom Alleenring zu den Taxi-Aufstellplätzen in der Pontstraße.
Die Straßenraumbreite variiert um ein Maß von 8,6 m. In der heutigen Raumaufteilung gibt es beidseitig Gehwege, die teilweise lediglich 1,5 Meter breit sind und damit nicht dem erforderlichen Ausbaustandard entsprechen. Geparkt wird jeweils einseitig auf der ca. 5,5 Meter breiten Fahrbahn, im ersten Teilabschnitt in Fahrtrichtung rechts und im zweiten Teilabschnitt links. Es sind 15 Parkplätze vorhanden.
Im Gebäude Kreuzherrenstraße 3-5 befindet sich die Kindertagesstätte Heilig Kreuz.
3. Planung
Die Straßenraumbreite der Kreuzherrenstraße ermöglicht keine großen Spielräume in der Aufteilung der Verkehrsflächen. Die aus Sicherheitsgründen notwendige Verbreiterung der Gehwegflächen wird sich bei Beibehaltung des Trennprinzips zwangsläufig zu Lasten der Parkplatzflächen ergeben.
Der Planungsvorschlag der Verwaltung sieht deshalb vor, die Kreuzherrenstraße als Mischverkehrsfläche niveaugleich auszubauen. Dies ist aufgrund der engen straßenräumlichen Situation die einzige Möglichkeit, um den Fußgängern ausreichend große Bewegungsspielräume zur Verfügung zu stellen ohne auf das Parken zu verzichten. Der Ausbau als Mischverkehrsfläche und die Benutzung der gesamten Verkehrsfläche durch Fußgänger setzt aus Sicht der Verwaltung jedoch voraus, dass der Durchgangsverkehr unterbunden wird. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, die Kreuzherrenstraße durch Abbindung von der Pontstraße zur Sackgasse umzubauen. Im Abbindungsbereich können drei zusätzliche Parkplätze entstehen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden. Das Wenden soll durch Rangieren im Straßenraum erfolgen. Der Müllabfuhr wird durch herausnehmbare Poller an der Pontstraße die Durchfahrt ermöglicht. In diesem Bereich ist auch eine Überfahrt für den Radverkehr möglich
Der Ausbau erfolgt in Betonsteinpflaster. Im Abstand von 2,0 Metern von der südwestlichen Hausfront der Haus-Nummern 2-6 wird mit dunklerem Betonsteinpflaster ein 2 Meter breiter Parkstreifen angelegt, der mit einer Rinne begrenzt wird. Auf der nördlichen Straßenseite wird vor dem Neubau ein Parkstreifen angelegt. Die restliche Verkehrsfläche wird ohne Unterteilungen bis zur nordöstlichen Hausfront durchgepflastert.
Der Bereich vor der Kindertagesstätte wird aus Gründen der Verkehrssicherheit bewusst von parkenden Fahrzeugen freigehalten.
In der Planung sind 17 Parkplätze realisierbar, 2 mehr als im Bestand.
In der Planung könnten in Abhängigkeit von der tiefbautechnischen Machbarkeit drei zusätzliche Bäume realisiert werden. Bei Reduzierung der Parkstände wären weitere Baumpflanzungen möglich.
Alternativ könnte auch lediglich der Durchgangsverkehr durch Abbindung an der Pontstraße unterbrochen werden. Dazu müsste dann ebenfalls eine Wendemöglichkeit geschaffen werden.
Baukosten
Die Baukosten betragen nach überschlägiger Schätzung ca 180.000 €. Da die STAWAG die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen muss, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht, kann ein Teil der Straßenbaukosten als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet werden. Aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der STAWAG wird für die Stadt derzeit ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 € geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen
Auf dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 sind im Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 566.673,75 € (fortgeschriebener Ansatz) eingeplant. Von den eingeplanten Mittel werden für die Umsetzung der Maßnahme „Kreuzherrenstraße“ 90.000,- € zur Verfügung gestellt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der vorgestellten Planung kurzfristig eine Bürgerinformation durch zu führen, so dass mit diesen Ergebnissen bis zur nächsten Bezirksvertretungssitzung ein Ausbauplan erstellt werden kann. Ein Termin würde den Anwohnern und dem Kindergarten unmittelbar nach der Sitzung mitgeteilt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 566.673,75 | 566.673,75 | 0 | 0 | 566.673,75 | 566.673,75 |
Ergebnis | 566.673,75 | 566.673,75 | 0 | 0 | 566.673,75 | 566.673,75 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben
|
| ||||
PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme STAWAG“
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 46.824,53 | 46.824,53 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 54.368,88 | 54.368,88 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 101.193,41 | 101.193,41 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
178,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
187,9 kB
|