Entscheidungsvorlage - FB 61/0001/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2014/03-04 L2) den Planungsbeschluss für punktuelle Anpassungsmaßnahmen, die in der Hauptstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme vorgenommen werden sollen und beauftragt die Ver-waltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Hauptstraße haben umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag (Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme) begonnen, die Herbst 2015 enden sollen. Um die rettungstechnische Erschließung während der Bauzeit sicher zu stellen, ist die Stawag gehalten, in 20 m langen Bauabschnitten zu arbeiten. Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die bestehenden funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben.

 

2. Heutige Situation

Die Hauptstraße weist im Einmündungsbereich zum Krugenofen/Kasinostraße eine Kfz-Verkehrs-Belastung von etwas mehr als 900 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr (23.01.2014) auf. In diesem Zeitraum fuhren 163 Kfz ein, 754 verließen die Hauptstraße. Diese geringen Verkehre werden heute in einer Ein- und einer Ausfahrspur problemlos abgewickelt. An der Lichtsignalanlage bestehen ausreichende Kapazitätsreserven, um die zukünftig durch die beiden privaten Wohnbauvorhaben (Bauvorhaben 1: Blockinnenbereich zwischen Hauptstraße und Krugenofen (Zu- und Abfahrt wischen Hausnr. 61 und 63; Bauvorhaben 2: zwischen Hausnr. 15 und 55 an der Einmündung Benedektinerstraße) zu erwartende erhöhte Kfz-Belastung aufzunehmen.

Die Einfahrt vom Krugenofen ist nur bis zur Einmündung der Küpperstraße erlaubt.

Der Straßenraum der Hauptstraße ist mit wechselnden Maßen zwischen 8 und 18 m sehr unterschiedlich breit. Die heutige Raumaufteilung beinhaltet auf der südlichen Seite einen teilweise sehr engen Gehweg zwischen 1,50 und 3,00 m Breite, auf der nördlichen Seite – ebenfalls zum Teil sehr beengt – zwischen 1,40 und 2,70 m Breite und einen Fahrbahnbereich mit Kopfsteinpflaster in einer Breite von 4,90 m bis 5,50 m, in dem teilweise auch alternierend geparkt werden darf.

In Anbetracht der geringen Kfz-Verkehrsbelastung sind bei der Verkehrsflächenaufteilung insbesondere die Belange der Fußgänger nur unzureichend berücksichtigt.

 

Insgesamt stehen im Bereich der Fahrbahn der Hauptstraße (ohne den Bereich vor Hausnr. 61-69) ca. 41 legale Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

 

3. Planung

Durch die notwendige Maßnahme der Stawag veranlasst können kostengünstig einfache Anpassungen in der Hauptstraße durchgeführt werden.

 

Da vor allem aus lärmtechnischer Sicht die Herausnahme des Kopfsteinpflasters ausdrücklich zu begrüßen ist, wird die Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme in Asphaltbauweise erfolgen. Hierdurch kann für etwa 400 Anwohner eine Reduzierung der Lärmbelastung um etwa 3db(A) erreicht werden. Auch aus bautechnischen Gründen ist eine neue Pflasterfahrbahn an dieser Stelle wegen der starken Steigung nicht zu vertreten.

Die Einbahnstraße soll für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.

Die geplante Asphaltfahrbahn soll mit einer dreizeiligen Rinne neben dem Bordstein ausgebildet werden.

Im Bereich der Hausnr. 50-56 soll der nördliche Gehweg auf städtischer Fläche auf das Mindestmaß von 2,00 m verbreitert werden. Im Bereich der Wiesen vor Hausnr. 52 ist dies möglich. Im Bereich der derzeit eher privat genutzten öffentlichen Flächen vor Hausnr. 50 muss im Zuge der Ausbauplanung geklärt werden, ob die städtische Fläche verkauft oder als öffentliche Fläche umgestaltet wird.

 

Im Bereich der Einmündung Küpperstraße werden die Gehwege unter Beachtung der Schleppkurven verbreitet, um Fußgängern durch eine kürze Wegstrecke die Querung zu erleichtern. Gleichzeitig werden die notwendigen Absenkungen (auch über die Hauptstraße) angelegt und mit taktilen Elementen versehen (vgl. auch Antrag zur Verbesserung der Querungssituation aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Mai 2014).

 

Nach Prüfung der Leitungstrassen schlägt die Verwaltung vor, drei Bäume zu pflanzen. Dazu sollen ein Baum im Böschungsbereich neben Hausnr. 59, ein Baum in einem Baumfeld vor Hausnr. 52 und ein Baum im Kreuzungsbereich zum Krugenofen ergänzt werden.

 

Für weitere Anpassungen wurden Varianten erarbeitet:

 

Variante 1

Die aufgrund einer Zugangstreppe vorhandene Engstelle (nutzbare Gehwegbreite etwa 0,80 m) im südlichen Gehwegbereich vor Hausnr. 83 und der enge Gehwegbereich auf der nördlichen Seite vor Hausnr. 76 (nutzbare Gehwegbreite etwa 1,20 m) können durch eine einspurige Engstelle in der Fahrbahn (Restfahrbahnbreite 3,50 m) auf etwa 1,50 m bzw. etwa 2,00 m nutzbaren Gehwegbereich verbreitert werden. Dazu wird der Verlauf der Bordsteine baulich angepasst. Um einen Rückstau in den Knotenbereich auszuschließen, sollte dem bergab fahrenden Verkehr Vorfahrt eingeräumt werden. Ein Rückstau der an der Signalanlage wartenden Fahrzeuge in die Engstelle ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastung nicht zu erwarten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Einbahnstraße bis zum Abzweig der Nebenfahrbahn der Hauptstraße neben Hausnr. 71 auszuweiten. Somit bleibt die Erschließung des neuen Bauvorhabens gesichert, während gleichzeitig die aufgrund der neuen Asphaltbauweise zu erwartende Geschwindigkeitserhöhung in Bergabrichtung verhindert wird. Die in diesem Bereich vorhandenen Parkplätze auf der südlichen Seite bleiben erhalten und werden zukünftig in Fahrtrichtung beparkt.

 

Im Bereich des südlichen Gehwegs (Hausnr. 3-15) soll der Gehwegbereich verbreitert werden. Dazu sollen im Bereich der Baumfelder die Parkstände in die heutige Fahrbahn gezogen werden, da auf diese Weise zumindest im Bereich der Parkstände ein breiterer Gehweg angeboten werden kann. Auch auf der nördlichen Seite wird der heute zu schmale Gehweg verbreitert; für die Einbahnstraße verbleibt eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,50 m.

 

Variante 2

Der Bereich der Fußgängerengstelle vor Hausnr. 83 kann auch als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Dazu erfolgt eine Anrampung, die die Fahrbahn auf Gehwegniveau anhebt. Fußgänger auf dem südlichen Gehweg im Bereich der Treppe werden durch Poller geschützt. Auf der nördlichen Seite ist dies wegen der Zufahrt zu einer Garage nicht möglich.

 

In Variante 2 bleibt die heutige Ausweisung der Einbahnstraße ab der Küpperstraße erhalten.

Auch in Variante 2 ist vorgesehen den südlichen Gehweg im Bereich der Hausnr. 3-15 und auch auf der nördlichen Seite den heute zu schmale Gehbereich zu erweitern. Dazu ist eine Mischverkehrsfläche mit Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Die Fahrbahn wird durch eine Anrampung auf das heutige Gehwegniveau gebracht. Trotzdem soll eine Abgrenzung des Fahrbahnbereichs bei einer Fahrgassenbreite von 3,50 m vom Gehbereich durch eine dreizeilige Rinne (ohne Bord) angelegt werden. Im Bereich der Baumfelder sollen die Parkstände in die heutige Fahrbahn gezogen und dort entsprechend markiert werden, da auf diese Weise zumindest in Bereich der Parkstände ein breiterer Gehbereich angeboten werden kann.

 

Die Anzahl der nutzbaren Parkplätze verringert sich in beiden Varianten auf etwa 39 Parkplätze, da gegenüber der Hausnr. 15 wegen der Verbreiterung des Gehwegs zwei Parkplätze entfallen müssen, um die notwendige Restfahrbahnbreite sicher zu stellen.

 

Kommission Barrierefreies Bauen

In ihrer Sitzung am 11.06.2014 hat die Kommission Barrierefreies Bauen die Planungen für die Hauptstraße beraten. Die Kommission hat der ersten Variante zugestimmt und darüber hinaus einige Empfehlungen und Wünsche für diese Variante formuliert, die im Rahmen der Ausbauplanung noch einmal geprüft werden. Die in der zweiten Variante geplante Mischverkehrsfläche lehnt die Kommission ab (vgl. Anlage 5 – Protokollauszug der Kommission Barrierefreies Bauen vom 11.06.2014).

 

Baukosten/Finanzierung

Die punktuellen Anpassungen im Übergang Fahrbahn/Gehweg (geringfügiges Versetzen des Bordes) führen zu marginalen Mehrkosten bei der Wiederherstellung durch die Stawag.

Diese sind bei weitem nicht so hoch wie die Einsparungen, die sich für die Stawag durch den Ausbau in Asphaltbauweise gegenüber der Wiederherstellung in Pflasterbauweise ergeben. Daher können die Anpassungen in der Hauptstraße für die Stadt Aachen kostenneutral im Rahmen der Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme durchgeführt werden.

 

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der Variante 1 vor, da die Fußgänger im Bereich der Engstelle vor Hausnr. 83 besser geschützt sind und die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs an dieser Stelle keine verkehrsrechtlichen sondern lediglich gestalterische Vorteile bringt.

 

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die politische Beratung soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, deren Ergebnisse in die punktuelle Ausbauplanung einfließen sollen. Darüber hinaus werden zeitgleich Verhandlungen mit dem bereits durch die STAWAG beauftragten Planer und Tiefbauunternehmen aufgenommen, damit die Arbeiten ohne Zeitverzug und koordiniert aus einer Hand  durchgeführt werden.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

 

 

 

 

 

 

Personal-/Sachaufwand

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen; siehe Erläuterungen

 

Loading...