Kenntnisnahme - FB 01/0273/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Grundsatzinformationen:

Auf Basis der Ergebnisse der Kommunalwahl sind die Gremien und Ausschüsse, in die die Stadt Vertreter entsendet, neu zu bestimmen.

Ebenso sind den Gremien und Organen, die über die  Besetzung von Ausschüssen bestimmen, Vorschläge zu unterbreiten.

Dies trifft in der Regel auf Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen zu, die über die Besetzung des Aufsichtsrates beschließen.

 

Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach § 113 Abs. 2 GO NRW bei mehr als einem zu besetzenden Mandat, der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt zu entsenden ist.

 

In Abhängigkeit von der Anzahl der der Stadt zustehenden Mandate erfolgt die Aufteilung auf die Fraktionen, Gruppen bzw. Mandatsträger nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer und folgendem Muster:

 

Anzahl der

Mandate

Verwaltung

A

B

C

D

E

1

0

1

0

0

0

0

2

1

1

0

0

0

0

3

1

1

1

0

0

0

 

u.s.w.

Die Berechnung zur Verteilung der Sitze erfolgt derzeit.

Eine ergänzende Vorlage hierzu wird in den nächsten Tagen versandt.

 

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