Entscheidungsvorlage - FB 61/1116/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 951 - Adalbertsteinweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhofhier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 951 zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 951 – Adalbertsteinweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/1040/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
FB 61/1116/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Anlass der Planung ist ein Antrag auf Umnutzung eines Ladenlokals in ein Wettbüro vor dem Hintergrund der Zunahme von Wettbüros in Aachen, insbesondere im Ostviertel. Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg zu erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligem Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Dementsprechend soll in diesem Bereich der Bebauungsplan Nr. 951 – Adalbertsteinweg – aufgestellt werden, in dem Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, sowie Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution, ausgeschlossen werden sollen.
Parallel dazu wird im angrenzenden Bereich mit der gleichen Zielsetzung der Bebauungsplan Nr. 694 – Parkhaus Adalbertsteinweg – geändert.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
Der Planungsausschuss hatte deshalb am 08.11.2012 für das Plangebiet nach entsprechender Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 07.11.2012 den Aufstellungsbeschluss zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros - gefasst. Der Bebauungsplan wurde auf Grundlage des § 9 (2b) in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Am 15.01.2014 empfahl die Bezirksvertretung dem Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 951 gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planungsausschuss schloss sich diesem Beschluss in seiner Sitzung am 16.01.2014 an.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand in der Zeit vom 17.02.2014 bis 21.03.2014 statt. Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit 3 Eingaben eingereicht. Diese führten nicht zu einer Änderung der Planung. Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 951 – Adalbertsteinweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kaiserplatz und Ostfriedhof gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
588,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
568,2 kB
|