Entscheidungsvorlage - FB 61/1133/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 932 - Rombachstraße / Bobenden - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 932 zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr. 932 – Rombachstraße/ Bobenden – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
(Marcel Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0954/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und
FB61/1133/WP16 – Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2009 die Verwaltung beauftragt, für das Plangebiet zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Diesem Beschluss schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 09.12.2009 an.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 01.08.2011 bis 02.09.2011 statt, parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung befasste sich die Bezirksvertretung Aachen-Brand in ihrer Sitzung am 11.09.2013, der Planungsausschuss beriet hierüber am 12.09.2013.
Der Planungsausschuss fasste auf Empfehlung der Bezirksvertretung den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 932 fand in der Zeit vom 20.01.2014 bis 21.02.2014 statt.
Eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange war nicht erforderlich, da die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Belange zum Zeitpunkt der Offenlage bereits berücksichtigt waren.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.05.2014 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung befasst und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 932 als Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 14.05.2014 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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