Entscheidungsvorlage - B 06/0114/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der GEGRA Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH gem. § 113 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der GEGRA:
1.) __________________ (OBM oder Vertreter)
2.) __________________
3.) __________________
Stellvertretung:
zu 1.) __________________ (OBM oder Vertreter)
zu 2.) __________________
zu 3.) __________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GEGRA besteht der Aufsichtsrat aus 5 Mitgliedern. Die Stadt Aachen entsendet 3 Mitglieder. Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern ist zulässig.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW gehört der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dem Aufsichtsrat an, wenn die Stadt mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der GEGRA:
1.) Stadtdirektorin Annekathrin Grehling
2.) Ratsherr Eberhard Büchel (CDU)
3.) Ratsherr Manfred Kuckelkorn (SPD)
Stellvertretung:
zu 1.) Beigeordnete Gisela Nacken
zu 2.) Ratsfrau Martina Hörmann (Grüne)
zu 3.) Ratsfrau Eleonore Keller (SPD)