Entscheidungsvorlage - B 06/0123/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von vier Vertretern in den Aufsichtsrat der Aachener Verkehrsverbund GmbH gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat benennt die folgenden 3 Personen und ihre Vertreter zur Bestellung in den Aufsichtsrat der
AVV GmbH durch die AVV Zweckverbandsversammlung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine
Person als 1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der AVV GmbH benannt wird.
Daneben benennt der Rat eine 4. Person und dessen Vertreter mit besonderem Fachverstand auf dem
Gebiet des ÖPNV. Dieser Vertreter gehört weder der Verwaltung noch der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds an.
Mitglieder :
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(OBM oder Vertreter)
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(kein Angehöriger der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds)
Stellvertreter :
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(kein Angehöriger der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der AVV GmbH aus mindestens
12 und höchstens 16 stimmberechtigten Mitgliedern.
Gem. § 21 Abs. 1 S.2 bestellt der AVV Zweckverband für die Stadt Aachen als Verbandsmitglied drei stimmberechtigte Mitglieder für den Aufsichtsrat der AVV GmbH und auf Wunsch ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, das nicht der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft der Stadt Aachen angehört und über besondere Fachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügt. Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW muss der OBM (oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter) dazuzählen.
Gemäß einer Rotationsvereinbarung in der GeschO des Aufsichtsrates der AVV GmbH wechselt der Aufsichtsratsvorsitz bzw. die Stellvertretung alle 2,5 Jahre. In der 71. Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 25.09.2012 wurde mehrheitlich beschlossen, das Rotationsverfahren bis zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung nach der Kommunalwahl 2014 auszusetzen. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter wurden bis zur konstituierenden Sitzung 2014 im Amt bestätigt. Der Stadt Aachen steht gem. o.a. Rotationsvereinbarung nach der Kommunalwahl 2014 die Position des 1. stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden zu. Der AR-Vorsitzende und seine Stellvertreter sind aus den Aufsichtsratsmitgliedern der AVV GmbH zu wählen.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen als Vertreter der Stadt Aachen im
Aufsichtsrat benannt:
Mitglieder:
- Ratsfrau Gaby Breuer (CDU)
- Gisela Nacken, Beigeordnete
- Ratsherr Hans Heiner März (SPD)
Als Vertreter der Stadt mit besonderer Fachkunde war benannt:
- Herr Michael Carmincke, Vorstand ASEAG
Stellvertreter:
- Ratsherr Achim Ferrari (Grüne)
- Uwe Müller, FB 61
- Arno Krott, sachk. Bürger
Als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied mit besonderer Fachkunde war benannt:
- Herr Hermann Paetz, Leitung Center-Verkehr ASEAG
Ratsfrau Gaby Breuer war 2. Stellvertreterin des Aufsichtsratsvorsitzenden.