Entscheidungsvorlage - B 06/0005/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von zwei Vertretern in den Hauptausschuss des NVR Zweckverbandes gem. § 6 Abs. 2 Ziff. 4 der Satzung des ZV AVV i.V.m. § 7 Abs. 4 NVR-Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat schlägt folgende je zwei ordentliche / stellvertretende Mitglieder der NVR Verbandsversammlung zur Wahl als ordentliche Mitglieder des Hauptausschusses sowie deren Stellvertreter vor:
Ordentliche Mitglieder:
- ______________________________
- ______________________________
Stellvertreter:
- _______________________________
- _______________________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Hauptausschuss des ZV NVR ist gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des ZV NVR zuständig für „…die Vorbereitung aller Themen und Entscheidungen der Verbandsversammlung.“, außer bzgl. der Themen / Entscheidungen die dem Vergabeausschuss vorbehalten sind.
Nach § 7 Abs. 4 der Satzung besteht der Hauptausschuss aus 28 Mitgliedern, von denen 8 Mitglieder aus den vom ZV AVV entsandten Mitgliedern gewählt werden. Das Vorschlagsrecht steht hierbei den vom ZV AVV entsandten Mitgliedern der Verbandsversammlung des ZV NVR zu.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende von der Stadt vorgeschlagene Personen ordentliche Mitglieder der Hauptversammlung bzw. deren Stellvertreter:
Ordentliche Mietglieder:
- Ratsherr Roland Jahn (Grüne)
- Ratsherr Karl Schultheis (SPD)
Stellvertreter:
- Ratsherr Michael Janßen (CDU)
- Ratsherr Hans Heiner März (SPD)