Entscheidungsvorlage - B 06/0004/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von zwei Vertretern in den Aufsichtsrat der NVR GmbH gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 11 der Satzung des ZV NVR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat schlägt folgende je zwei ordentliche / stellvertretende Mitglieder der NVR Verbandsversammlung zur Wahl als ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrates der NVR GmbH sowie deren Stellvertreter vor:
Ordentliche Mitglieder:
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- ______________________________
Stellvertreter:
- _______________________________
- _______________________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Analog zur AVV GmbH als Managementebene des AVV verfügt auch der NVR über eine entsprechende NVR GmbH. Sie dient der Vorbereitung und operativen Umsetzung seiner im öffentlichen Interesse liegenden SPNV-/ÖPNV-Aufgaben. Der ZV NVR bedient sich dabei seiner GmbH wie einer eigenen Dienststelle und ist alleiniger Gesellschafter.
Die Stadt Aachen kann über den ZV AVV dem ZV NVR zwei (zzgl. jeweilige Stellvertreter) Mitglieder der Verbandsversammlung NVR zur Wahl in den Aufsichtsrat der NVR GmbH vorschlagen.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende zwei von der Stadt vorgeschlagene Personen Aufsichtsratsmitglieder der NVR GmbH:
Ordentliche Mietglieder:
- Ratsherr Roland Jahn (Grüne)
- Ratsherr Karl Schultheis (SPD)
Stellvertreter:
- Ratsherr Michael Janßen (CDU)
- Ratsherr Hans Heiner März (SPD)