Entscheidungsvorlage - B 06/0008/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen trifft für die Dauer seiner Wahlzeit hinsichtlich der Entsendung von städtischen Vertretern in die Gremien des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen folgende Entscheidungen:

 

  1.     Der Rat entsendet gem. § 4 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen folgende Vertreter in dessen Verbandsversammlung

             

              Mitglieder :

 

  1.            ____________________________ als Vertreter der Verwaltung
  2.            ____________________________
  3.            ____________________________
  4.            ____________________________
  5.            ____________________________
  6.            ____________________________
  7.            ____________________________
  8.            ____________________________
  9.            ____________________________
  10.        ____________________________
  11.        ____________________________
  12.        ____________________________
  13.        ____________________________
  14.        ____________________________
  15.        ____________________________
  16.        ____________________________
  17.        ____________________________
  18.        ____________________________
  19.        ____________________________
  20.        ____________________________
  21.        ____________________________

 

Stellvertreter :

 

  1.            ____________________________ als Vertreter der Verwaltung                           
  2.            ____________________________
  3.            ____________________________
  4.            ____________________________
  5.            ____________________________
  6.            ____________________________
  7.            ____________________________
  8.            ____________________________
  9.            ____________________________
  10.        ____________________________
  11.        ____________________________
  12.        ____________________________
  13.        ____________________________
  14.        ____________________________
  15.        ____________________________
  16.        ____________________________
  17.        ____________________________
  18.        ____________________________
  19.        ____________________________
  20.        ____________________________
  21.        ____________________________

 

 

  1. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung

 

              Herrn/Frau _____________________________________

 

vorzuschlagen und zu wählen.

 

              sowie

 

zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung turnusgemäß das von der StädteRegion Aachen vorgeschlagene Verbandsmitglied zu wählen.

 

 

  1. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, turnusgemäß

 

  1. zum Verbandsvorsteher den Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister) der Stadt Aachen vorzuschlagen und zu wählen und

 

  1. zum  stellvertretenden Verbandsvorsteher die/den Allgemeinen Vertreter der StädteRegion Aachen vorzuschlagen und zu wählen.

 

D.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, für die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall vorzuschlagen bzw. zu bestimmen:

 

  1. Bei Verhinderung des Verbandsvorstehers :

-                       die Stadtdirektorin der Stadt Aachen.

 

  1. Bei Verhinderung des stellvertretenden Verbandsvorstehers

-                       die/den von der StädteRegion Aachen Vorgeschlagene/n.

 

  1. Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates (zugleich Beanstandungsbeamter gem. § 11 Abs. 3, § 17 SpkG) den Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister) der Stadt Aachen vorzuschlagen und zu wählen.

 

F.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, für die Wahl der vier noch von der Stadt Aachen zu stellenden sachkundigen Mitglieder und der fünf zu stellenden Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen vorzuschlagen und zu wählen:

 

              Sachkundiges Mitglied :

 

1.              Frau/Herrn ________________________________

2.              Frau/Herrn ________________________________

3.              Frau/Herrn ________________________________

              4.              Frau/Herrn ________________________________

 

              Stellvertreter/in :

 

1.              Frau/Herrn __­­­______________________________

2.              Frau/Herrn ________________________________

3.              Frau/Herrn ________________________________

4.              Frau/Herrn ________________________________

              5.              Frau/Herrn ________________________________

                           

G.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, auf­grund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat,

              Mitglied :

 

  1. Frau/Herrn ___________________________________
  2. Frau/Herrn ___________________________________
  3. Frau/Herrn ___________________________________
  4. Frau/Herrn ___________________________________
  5. Frau/Herrn ___________________________________

 

Stellvertreter :

 

  1.      Frau/Herrn ___________________________________
  2.      Frau/Herrn ___________________________________
  3.      Frau/Herrn ___________________________________
  4.      Frau/Herrn ___________________________________
  5.      Frau/Herrn ___________________________________

 

vorzuschlagen und zu wählen entsprechend der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen. Das Wahlergebnis der Personalversammlung (17.06.2014) hierzu wird vor der Ratssitzung festgestellt und den Trägern mitgeteilt.

 

H.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern,

 

b)              zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates das von der StädteRegion vorgeschlagene Verbandsmitglied zu wählen

                            und

b)              zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates,

 

                            Frau/Herrn ______________________________________

                            vorzuschlagen/zu wählen.

 

I.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, zum/zur stellvertretenden Hauptverwaltungsbeamten/in (sog. “stellvertretender Beanstandungsbeamter”) im Verwaltungsrat der Sparkasse die/den Städteregionsrätin/rat zu wählen.

 

J.              Der Rat empfiehlt den von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern, als Vertreter/Vertreterinnen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) wie folgt zu wählen:

 

1)           den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse

                            und als dessen Vertreter und weiteren Stellvertreter

 

-                       den 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates sowie

 

-                       den 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates

 

und

 

2)             als Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes die/den Hauptverwaltungsbeamtin/en der StädteRegion Aachen zu wählen

 

und als deren/dessen Vertreterin/Vertreter der Stadt Aachen

 

Frau/Herrn ________________________________

zu wählen

 

sowie

 

als weiteren Stellvertreter das von der StädteRegion Aachen vorgeschlagene Mitglied des Verwaltungsrates.

 

K.              Der Rat beschließt, gemäß § 6 der Satzung der „Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen“ folgende Vertreter in das Kuratorium der Stiftung zu entsenden :

              Mitglied :

  1.        Frau/Herrn __________________________________
  2.        Frau/Herrn __________________________________
  3.        Frau/Herrn __________________________________

 

Stellvertreter :

  1.        Frau/Herrn __________________________________
  2.        Frau/Herrn __________________________________
  3.        Frau/Herrn __________________________________

Der Rat empfiehlt den von ihm in den Verwaltungsrat entsandten Mitgliedern, gem. § 6 Abs. 1 der o.a. Satzung, folgende Verwaltungsratsmitglieder und Stellvertreter aus dem Kreis der städtischen Verwaltungsratsmitglieder in das Kuratorium zu entsenden :

Mitglied :

  1.        Frau/Herrn __________________________________
  2.        Frau/Herrn __________________________________
  3.        Frau/Herrn __________________________________

 

Stellvertreter :

  1.     Frau/Herrn __________________________________
  2.     Frau/Herrn __________________________________
  3.     Frau/Herrn __________________________________

 

L.              Der Rat der Stadt benennt folgende Personen zur Berufung in den Sparkassenbeirat durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen :

  1.        Frau/Herrn __________________________________
  2.        Frau/Herrn __________________________________
  3.        Frau/Herrn __________________________________
  4.        Frau/Herrn __________________________________
  5.        Frau/Herrn __________________________________
  6.        Frau/Herrn __________________________________
  7.        Frau/Herrn __________________________________
  8.        Frau/Herrn __________________________________
  9.        Frau/Herrn __________________________________

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu A. des Beschlussvorschlages (Verbandsversammlung) :

 

Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung in Verbindung mit § 2 der Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen über die Neubildung der Sparkasse Aachen vom 12.11.1992 aus 42 Vertretern der Verbands­mitglieder. Davon entsenden die Verbandsmitglieder Stadt Aachen und StädteRegion Aachen jeweils die Hälfte. Die Mitglieder werden von den Vertretungen der Ver­bandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder  den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der Ver­hältniswahl unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG) gewählt.

In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

 

Bei der Wahl sind die Ausschließungsgründe des § 13 Abs. 1 und 2 SpkG - zu beachten. Danach dürfen der Zweckverbandsversammlung nicht angehören:

 

1. a)              Dienstkräfte der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für Dienstkräfte nach § 10 Abs. 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe c.

 

b)              Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversamm­lung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen;

 

c)              Beschäftigte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG.

 

d)              Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

 

2.              Der OBM kann sich nicht in die Verbandsversammlung wählen lassen, da er turnusgemäß zum Verbandsvorsteher gewählt werden soll. Nach § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung müßte, sofern der OBM als Hauptverwaltungsbeamter Mitglied der Verbandsversammlung ist, sein „allgemeiner Vertreter“ gem. § 68 Abs. 1 GO NRW zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt werden. Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Gremien- bzw. Organbesetzung liegt aber das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Verbandsvorsteher in der kommenden Wahlperiode bei der StädteRegion.

 

3.              Ferner nicht solche Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtsanhängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszen­tralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Für die folgenden Ausführungen unter B) bis I) gilt jeweils folgendes:

Nach § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung kann die Vertretungskörperschaft eines jeden Verbandsmitgliedes dessen Vertreter in der Verbandsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungs- und Wahlverhalten verbindlich anweisen. Sowohl beim Kreis Aachen bzw. der StädteRegion und der Stadt Aachen besteht jedoch bisher Einvernehmen darüber, lediglich eine Empfehlung auszusprechen.

In der letzten Wahlperiode waren als Mitglieder der Verbandsversammlung bestellt :

Mitglieder :

  1.   OBM Marcel Philipp
  2.   Ratsfrau Gaby Breuer (CDU)
  3.   Ratsfrau Maike Schlick (CDU)
  4.   Ratsfrau Ruth Wilms (CDU)
  5.   Ratsherr Friedrich Beckers (CDU)
  6.   Ratsfrau Iris Lürken (CDU)
  7.   Ratsherr Rolf Kitt (CDU)
  8.   Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn (CDU)
  9.   Ratsherr Peter Tilmanns (CDU)
  10. Ratsherr Manfred Kuckelkorn (SPD)
  11. Ratsfrau Rosa Höller-Radtke (SPD)
  12. BM Björn Jansen (SPD)
  13. Ratsherr Martin Künzer (SPD)
  14. Ratsherr Bernd Krott (SPD)
  15. BM Hilde Scheidt (Grüne)
  16. Ratsherr Michael Rau (Grüne)
  17. Ratsherr David Hasse (Grüne)
  18. Ratsherr Hermann Josef Pilgram (Grüne)
  19. Ratsfrau Gretel Opitz (FDP)
  20. Ratsherr Wilhelm Helg (FDP)
  21. Ratsfrau Ellen Begolli (Die Linke)

Stellvertreter :

  1.   Annekathrin Grehling, Stadtkämmerin/Stadtdirektorin
  2.   Ratsherr Hubert Bruynswick (CDU)
  3.   Ratsherr Eberhard Büchel (CDU)
  4.   Ratsherr Ralf Demmer (CDU)
  5.   Ratsfrau Elke Eschweiler (CDU)
  6.   Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby (CDU)
  7.   Ratsherr Christian Krenkel (CDU)
  8.   Ratsherr Karl-Heinz Starmanns (CDU)
  9.   Ratsherr Christian Steins (CDU)
  10. Ratsfrau Dr. Heike Wolf (SPD)
  11. Ratsherr Boris Linden (SPD)
  12. Ratsherr Jürgen Schmitz (SPD)
  13. Ratsherr Claus Haase (SPD)
  14. Ratsfrau Gabriele Niemann-Cremer(SPD)
  15. Ratsherr Jonas Paul (Grüne)
  16. Ratsfrau Aida Beslagic (Grüne)
  17. Ratsfrau Ulla Griepentrog (Grüne)
  18. Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay (Grüne)
  19. Ratsfrau Ruth Crumbach-Trommler (FDP)
  20. Ratsherr Peter Blum (FDP)
  21. Ratsherr Andreas Müller (Die Linke)

 

 

Zu B. des Beschlussvorschlages (Vorsitzende/r / stellvertr. Vors. der Verbandsversammlung) :

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für jeweils eine Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Verbandsmitglieder.

 

Für die anstehende Wahlzeit kann turnusgemäß die StädteRegion Aachen die/den Vorsitzende/n vorschlagen, während die Stadt Aachen den/die stellv. Vorsitzenden/n vorschlagen kann.

Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung war in der letzten Wahlperiode der OBM der Stadt Aachen.

 

 

Zu C. des Beschlussvorschlages (Verbandsvorsteher/in / stellvertr. Verbandsvorst.):

 

Gem. § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter von der Verbandsversammlung abwechselnd aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt. In der abgelaufenen Wahlzeit war der StädteRegionsrat zum Verbandsvorsteher vorgeschlagen und gewählt worden. Die Funktion des stellvertretenden Verbandsvorstehers lag bei der Stadt Aachen und wurde vom Allgemeinen Vertreter wahrgenommen. (OBM als gleichzeitiger Vorsitzender der Verbandsversammlung war hier nicht wählbar.)

 

Für die anstehende Wahlzeit wäre entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen als Hauptverwaltungsbeamter der OBM auf Vorschlag der Stadt Aachen zum Verbandsvorsteher zu wählen.

 

Den vom Rat der Stadt in die Verbandsversammlung entsandten Mitgliedern wird empfohlen, als stellvertretenden Verbandsvorsteher den Allgemeinen Vertreter der Städteregion vorzuschlagen und zu wählen.

 

 

Zu D. des Beschlussvorschlages (Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall des Verbandsvor­stehers/Stellvertreters) :

 

Gemäß § 10 Satz 3 der Zweckverbandssatzung erfolgt die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen des Zweckverbandes im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers bzw. seines Stellvertreters durch Beamte/Angestellte der Verbandsmitglieder, die von der Verbandsversammlung bestimmt werden.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde diese Funktion für den Verbandsvorsteher durch den Allgemeinen Vertreter der StädteRegion wahrgenommen, so dass für die folgende Wahlperiode das Vorschlagsrecht bei der Stadt Aachen liegt.

Für die Position des stellvertretenden Verbandsvorstehers wurde die Funktion durch die Stadtkämmerin/Stadtdirektorin Frau Grehling wahrgenommen.

 

 

Zu E. des Beschlussvorschlages (Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates) :

 

Gemäß § 11 SpkG wählt die Verbandsversammlung eines ihrer Mitglieder oder den/die Hauptverwaltungsbeamten/in eines Zweckverbandsmitgliedes zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

 

Nach § 5 Abs. 3 der o. a. Vereinbarung (Siehe Buchstabe A) und § 6 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wurde in der abgelaufenen Wahlzeit zum vorsitzenden Mitglied der Hauptverwaltungsbeamte der StädteRegion Aachen gewählt.

 

Da gem. § 1 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung u. a. der Vorsitzende des Verwaltungsrates abwechselnd von der StädteRegion und von der Stadt gestellt werden soll, liegt das Vorschlagsrecht für die kommende Wahlperiode bei der Stadt Aachen.

 

 

Zu F. des Beschlussvorschlages (Wahl in den Verwaltungsrat) :

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buchst. b) SpkG werden von der Vertretung des Trägers nach § 12 Abs. 1 SpkG für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO NRW gewählt; wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder angehören können. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei dem Ausschließungsgründe gem. § 13 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen.

 

In der nun beginnenden Wahlperiode des Städteregionstages und des Stadtrates besteht der Verwaltungsrat nach § 10 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die Stadt Aachen bereits  den Vorsitzenden des Verwaltungsrates stellt, erhält sie vier weitere Mandate für sachkundige Mitglieder und fünf Stellvertreter, hiervon ein Stellvertreter für ein von der StädteRegion gestelltes sachkundiges Mitglied . Die Städteregion erhält hingegen bei den von der Verbandsversammlung zu wählenden weiteren sachkundigen Mitgliedern ein Mandat mehr als die Stadt Aachen – fünf- (§ 6 Abs. 3 der Verbandssatzung sowie § 5 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung). Das bedeutet, dass die StädteRegion Aachen für fünf der zu wählenden neun weiteren sachkundigen Mitglieder und für vier der zu wählenden Stellvertreter ein Vorschlagsrecht hat.

 

Das bisherige Vorschlagsrecht der Stadt Eschweiler auf ein Mandat entfällt.

 

Nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung hat die Wahl des Verwaltungsrates so zu erfolgen, dass - unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze - auf die Verbandsmitglieder Städteregion Aachen und Stadt Aachen je eine gleiche Anzahl von Sitzen entfällt.

Das Vorschlagsrecht für die das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates liegt in der kommenden Legislaturperiode beim Rat der Stadt Aachen (s.o.). Daneben sind vier Vertreter der Stadt Aachen für die Wahl in den Verwaltungsrat vom Rat der Stadt vorzuschlagen. Zusätzlich sind fünf stellvertretende Mitglieder zu benennen.

 

Gegenüber der letzten Wahl sind folgende neue Regelungen nach dem SpkG NW zu beachten:

 

Neue Regelungen

 

              Bedienstete der Träger sind nicht mehr von der Wahl ausgeschlossen, sofern sie ihre Hauptwohnung im Trägergebiet haben (§ 12 Abs. 1 SpkG),

 

              Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sind die grundlegenden Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten. (§ 12 Abs. 3 SpkG),

 

              Das zu wählende Verwaltungsratsmitglied muss vor der Wahl i.S.v. § 19 Abs. 6 SpkG schriftlich sein Einverständnis mit der individuellen Veröffentlichung seiner Bezüge aus dieser Tätigkeit im Jahresabschluss der Sparkasse erklären.

 

Mandatsbegrenzungen

 

              Mitglieder des Verwaltungsrates (Ausnahme Hauptverwaltungsbeamte) dürfen branchenübergreifend maximal vier Kontrollmandate gem. § 25 d Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG) wahrnehmen.

              Auf die Anzahl der Kontrollmandate werden nicht angerechnet :

-                       Mandate in Unternehmen, die nicht überwiegend gewerblich ausgerichtet sind, z.B. Vereine und Stiftungen;

-                       Kontrollmandate in Unternehmen, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen, wie z.B. Ver- und Entsorgung, gemeindlicher Wohnungsbau, Gesundheitswesen oder ÖPNV;

              Für in der bisherigen Legislaturperiode bereits bestellte Verwaltungsratsmitglieder und Stellvertreter gilt ein Bestandsschutz für am 31.12.2013 bestehende Mandate, der Wiederbestellung nicht unterbrochen wird. Der Bestandsschutz ist nicht gegeben für nach dem 31.12.2013 neu übernommene Kontrollmandate.

Die Mandatskumulation von Verwaltungsratsmitgliedern ist zulässig,

-                       innerhalb desselben Sicherungssystems,

-                       innerhalb desselben Instituts- oder (gemischten) Finanzholdinggruppe,

-                       bei Unternehmen, an denen das Institut eine bedeutende Beteiligung hält.

 

In der letzten Wahlperiode waren als Mitglieder der Verwaltungsrates von der Stadt Aachen bestellt :

Mitglied :

  1. Ratsherr Harald Baal (CDU)
  2. Herr Oberbürgermeister Philipp
  3. Ratsherr Claus Haase (SPD)
  4. Herr Hemut Ludwig (1. stellvertr. Vorsitzender) (Grüne)
  5. Herr Jochim Moselage (FDP)

Stellvertreter :

  1. Ratsherr Dr. Ralf Otten (CDU)
  2. Frau BM Dr. Margarethe Schmeer (CDU)
  3. Herr BM Björn Jansen (SPD)
  4. Ratsherr Michael Rau (Grüne)

 

 

Zu G. des Beschlussvorschlages (Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen zum Verwaltungsrat) :

 

Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat gem. § 10 Abs. 2 Buchstabe c) SpkG werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Die Wahl in der Personalversammlung erfolgt voraussichtlich am  17.06.2014 und das Wahlergebnis wird am  18.06.2014 der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen mitgeteilt. Es wird empfohlen, entsprechend dem Votum der Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Stellvertreterinnen/Stellvertreter.

 

Die unter F genannten neuen Regelungen des Sparkassengesetzes sind auch bei der Wahl der Dienstkräfte zu berücksichtigen.

 

 

Zu H. des Beschlussvorschlages (1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates) :

 

Nach § 11 Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Gewährträgers aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates einen 1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der o. a. Vereinbarung war in der abgelaufenen Wahlzeit zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes der von der Stadt Aachen Vorgeschlagene sowie zum 2. Stellvertreter ein Vertreter der StädteRegion Aachen gewählt worden.

 

Da nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung u. a. auch die Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates abwechselnd von der StädteRegion und von der Stadt gestellt werden sollen, hat die StädteRegion Aachen nunmehr das Vorschlagsrecht für den 1. Stellvertreter und die Stadt Aachen dieses für den 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.

In der letzten Wahlperiode war als 1. Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden von der Stadt Aachen bestellt :

  1. Herr Helmut Ludwig (Grüne)

 

 

Zu I. des Beschlussvorschlages (Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten - stellvertretender „Beanstandungsbeamter“) :

 

Wird gem. § 11 Abs. 3  SpkG die Sitzung des Verwaltungsrates nicht von einer Hauptverwaltungsbeamtin oder einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet, so nimmt ein/e Hauptverwaltungsbeamter/in an der Sitzung teil. Bei Zweckverbandssparkassen wählt die Vertretung des Zweckverbandes den/die Hauptverwaltungsbeamten/in aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder.

 

Turnusgemäß ist für die kommende Wahlperiode die/der Städteregionsrätin/rat zu wählen.

 

 

Zu J. des Beschlussvorschlages (Entsendung in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)) :

 

In § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung des RSGV (Fassung vom 16. Oktober 2012) ist die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geregelt. Danach entsenden jede Sparkasse und ihr Träger

 

a)      den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates,

 

b)      den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes,

 

c)       den Vorstandsvorsitzenden des Vorstandes.

 

Zuständig für die Entsendung von a) und b) ist die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen.

 

Analog dazu wäre folgende Entsendung vorzunehmen:

a)      Vorsitzender des Verwaltungsrates (voraussichtlich die/der Hauptverwaltungsbeamtin/-beamte der Stadt Aachen),

 

b)      verbleibender Hauptverwaltungsbeamter  (die Städteregionsrätin/der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen).

 

Außerdem sind jeweils Vertreter und Ersatzvertreter zu entsenden:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von ihren Stellvertretern in den o. g. Ämtern vertreten. D. h. der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch den 1. und den 2. stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden vertreten.

 

Für b) sind Vertreter und Ersatzvertreter sinnvollerweise aus dem Kreise der Verwaltungsratsmitglieder zu wählen (Vertreter Stadt Aachen - Ersatzvertreter StädteRegion).

In der letzten Wahlperiode waren als Ersatzvertreter von der Stadt Aachen bestellt :

  1. Ratsherr Harald Baal (CDU)

 

 

Zu K. des Beschlussvorschlages (Entsendung in das Kuratorium der „Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen“ :

Die Stiftung ist gemeinnützig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Zweck der Stiftung ist – gem. § 2 der Satzung - die Förderung auf den Gebieten der Wissenschaft, der Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kultur, der Kunst, der Denkmalpflege, der Bildung, der Erziehung, der Ökologie, der Rettung aus Lebensgefahr, des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Unfallverhütung, der internationalen Gesinnung, des Tierschutzes, der Verbraucherberatung, des Verbraucherschutzes, der Kriminalprävention, des Sports, der Heimatpflege und -kunde, des traditionellen Brauchtums und des sozialen Bereichs in der Stadt Aachen. Organe der Stiftung sind gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung.

Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Nach § 6 Abs. 1, Buchst. a) – c) der Satzung besteht das Kuratorium der o.a. Stiftung aus sieben Mitgliedern,

-          dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen, gleichzeitig Kuratoriumsvorsitzender,

-          3 weiteren Mitgliedern, die der Rat der Stadt Aachen aus seiner Mitte oder aus

der Bürgerschaft der Stadt Aachen wählt, sie dürfen nicht dem Verwaltungsrat

der Sparkasse Aachen angehören und

-          3 Mitgliedern, die der Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen aus dem Kreis der

Verwaltungsratsmitglieder aus der Stadt Aachen wählt.

Die Amtszeit des Kuratoriums stimmt mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Aachen überein. Nach Ablauf der Amtszeit üben die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus.

 

Scheidet ein Mitglied des Kuratoriums vor Ablauf der Wahlzeit aus seinem Amt oder seiner Funktion aus, so endet damit seine Mitgliedschaft im Kuratorium. An seine Stelle tritt der Nachfolger im Amt bzw. das neu gewählte Mitglied nach Absatz (1).

In der letzten Wahlperiode  waren vom Rat der Stadt folgende Kuratoriumsmitglieder bestellt :

Mitglieder :

(direkt vom Rat der Stadt)

  1. Ratsfrau Ruth Wilms
  2. Ratsherr Martin Künzer
  3. Ratsherr Jonas Paul

(vom Verwaltungsrat)

  1. Herr Helmut Ludwig
  2. Ratsherr Claus Haase
  3. Ratsherr Harald Baal

 

Stellvertreter :

(direkt vom Rat der Stadt)

  1. Ratsherr Peter Tilmanns
  2. Ratsfrau Gaby Niemann-Cremer
  3. BM Hilde Scheidt

(vom Verwaltungsrat)

  1. Ratsherr Michael Rau
  2. BM Björn Jansen
  3. Ratsherr Dr. Ralf Otten

 

 

Zu L. des Beschlussvorschlages „Berufung in den Sparkassenbeirat durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen – Stadt Aachen“ :

 

In § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 ist festgelegt, dass als beratendes Gremium ein Beirat gegründet wird, der die Sparkasse Aachen vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung, beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und 2 SpkG berufen werden:

-       Dienstkräfte der Sparkasse; diese Beschränkung gilt nichtr Dienstkräfte nach § 10 Abs. 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe c,

-       Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und den mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen,

-       Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG,

-       Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

-   Dem Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Jeweils ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und des Verwaltungsrates berufen werden. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden Mitglieder sollen aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und des DGB.

Bisherige Mitglieder:

1. Dr.-Ing. Reinhold Baier, Stadt und Verkehrsplaner

2. Prof.Dr.rer.nat. Marcus Baumann

3. Herr Michael Herbert Falter,              geschäftsf. Gesellsch. der Fa. Aachener Medien Vertriebsgesellsch. GmbH & Co. KG

4. Herr Wolfgang Görgens, Inhaber Druckerei Zypresse

5. Herr Franz-Peter Beckers, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Aachen

6. Univ.-Prof.Dr.-Ing. Ernst M. Schmachtenberg, Rektor der RWTH Aachen

7. Frau Karin Schmitt-Promny, Prokuristin AK media

8. Herr Johannes Schumacher,              geschäftsf. Gesellsch. der Fa. LEO der Bäcker und Konditor GmbH & Co. KG

9. Herr Hans Winnen, Ehrenkreishandwerksmeister, Inhaber der Fa. Elektro Winnen.

 

Gemäß der Geschäftsordnung für den Beirat sollen die Mitglieder des Beirates zu Beginn ihrer Amtszeit das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

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