Entscheidungsvorlage - B 06/0006/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat benennt folgende drei ordentliche Mitglieder der AVV-Verbandsversammlung zur Entsendung in

die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NVR, hierunter befindet sich gem. § 5 Abs. 1 der Satzung für den ZV NVR der Verbandsvorsteher des ZV AVV oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des ZV AVV.

 

Der Rat benennt dazu die jeweiligen Stellvertreter, die ordentliche, oder stellvertretende Mitglieder der AVV-Verbandsversammlung sein

müssen.

 

Mitglieder :

  1. ______________________________ (zugleich ordentl. Mitglied der AVV-Verbandsversammlung)

(OBM oder Vertreter)

  1. ______________________________ (zugleich ordentl. Mitglied der AVV-Verbandsversammlung)
  2. ______________________________ (zugleich ordentl. Mitglied der AVV-Verbandsversammlung)

 

Stellvertreter :

  1. ______________________________ zugl. ord./stellvertr. Mitgl. der AVV-Verbandsversammlung
  2. ______________________________ zugl. ord./stellvertr. Mitgl. der AVV-Verbandsversammlung
  3. ______________________________ zugl. ord./stellvertr. Mitgl. der AVV-Verbandsversammlung

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Entsprechend § 2 seiner Satzung bilden der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) (Trägerzweckverbände) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Kooperationsraum Rheinland einen Zweckverband nach § 5 des ÖPNVG NRW und nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG).

 

Die wesentlichen Kernaufgaben des NVR sind u.a.

-          die Planung des SPNV-Angebots,

-          die Durchführung von Wettbewerbsverfahren im SPNV,

-          die Bestellung von Verkehrsleistungen im SPNV,

-          die Investitionsförderung im gesamten straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV / SPNV).

 

Aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung entsendet der Zweckverband AVV gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Satzung des ZV AVV i.V.m. § 5 der Satzung des ZV NVR Vertreter in die Verbandsversammlung des Dachverbandes NVR.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der NVR-Satzung hat jedes Verbandsmitglied eines Trägerzweckverbandes je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu entsenden.

 

Damit stehen der Stadt - gemessen an der Einwohnerzahl - drei der Mandate sowie deren Stellvertreter zu. Die vom ZV AVV in die Verbandsversammlung des NV NVR entsandten Mitglieder müssen ordentliche Mitglieder der Verbandsversammlung des AVV sein. Die entsandten Stellvertreter können sowohl ordentliche, als auch stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des ZV AVV sein.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen als Vertreter der Stadt Aachen vom ZV AVV als Mitglieder in die Verbandsversammlung des NVR entsandt:

 

Mietglieder:

  1. Frau Gisela Nacken, Beigeordnete
  2. Ratsherr Hans Heiner März (SPD)                                         
  3. Ratsherr Michael Janßen (CDU)                                                       

 

Stellvertreter:

  1. Herr Uwe Müller, FB 61
  2. Ratsherr Karl Schultheis (SPD)

Ratsherr Roland Jahn (Grüne)

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