Entscheidungsvorlage - FB 11/0001/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt, die Einrichtung der o.g. Stelle für den Stellenplanentwurf 2015 vorzumerken (Ausweisung nach Bes.Gr. A 12 ÜBesG bzw. EG 11 TVöD).

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stellenmehrbedarf im Fachbereich Rechnungsprüfung war bereits Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 07.05.2014. Da seitens der Verwaltung interner Klärungsbedarf bestand, wurde der Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt. Die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses findet erst am 03.09.2014 statt. Im Hinblick darauf, dass eine Entscheidung möglichst bald getroffen werden soll, ist eine Beteiligung des Ausschusses nicht möglich, so dass die Angelegenheit dem Rat der Stadt vorgelegt wird.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung verfügt derzeit über 13,5 Planstellen. Festzustellen ist, dass dieses Stellenkontingent nicht ausreicht, um die aktuell in den Bereichen Verwaltungs- und Jahresabschlussprüfung, technische Prüfung und IT-Prüfung insgesamt anstehenden Aufgaben wahrzunehmen. Hierzu wird Folgendes erläutert:

Einen Aufgabenschwerpunkt, in dem die Anforderungen sowohl qualitativ als auch quantitativ gestiegen sind, stellt die Prüfung von Jahresabschlüssen dar. Diese besteht aus der Prüfung der Bilanzpositionen (Aktiva und Passiva), aus der Prüfung der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Ebenfalls wird der Lagebericht geprüft und testiert. Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde ausschließlich die Bilanz aufgestellt und geprüft. Mit dem Jahresabschluss (JA) 2008 sind alle Bestandteile zu prüfen. Die Ergebnisrechnung und Finanzrechnung erhalten mit zunehmender Prüfaktualität ein größeres Gewicht. In diesem Jahr sind der JA 2010 zur Kenntnis zu nehmen und die JA 2011 und 2012 zu prüfen. In 2015 ist vorgesehen, die JA 2013 und ggf. 2014 zu prüfen. Die Gesamtabschlüsse, die ab 31.12.2010 jährlich aufzustellen sind, müssen ebenfalls geprüft werden; hier besteht noch keine Erfahrung hinsichtlich der Prüfdauer. Voraussichtlich werden sie aber in 2015 oder 2016 vorgelegt werden. Frühestens ab 2017 kann davon ausgegangen werden, dass jährlich ein Jahresabschluss und ein Gesamtabschluss zu prüfen ist. Es wird daher die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im FB 14 vorgeschlagen, um den durch die Prüfung der Jahresabschlüsse entstandenen Mehrbedarf abzudecken (Bes.Gr. A 12 ÜBesG bzw. EG 11 TVöD).

 

Da derzeit nicht absehbar ist, wie sich der Personalbedarf für die Prüfung der Jahresabschlüsse künftig entwickelt, ist analog der überplanmäßig vorgenommenen Verstärkung der Anlagenbuchhaltung des FB 20 für den Bereich der Jahresabschlüsse (Beschluss des PVA vom 03.07.2013) zunächst eine Befristung für zwei Jahre vorgesehen. Nach dieser Zeit erfolgt eine erneute Betrachtung der Gesamtsituation.

 

Das Stellenvolumen für die durchzuführenden IT-Prüfungen im Umfang von 1,5 Vollzeitäquivalenten bleibt unverändert erhalten.

 

FB 11 wird im Falle eines positiven Ratsbeschlusses in der Folge eine Vollzeitstelle zur Prüfung von Jahresabschlüssen ausschreiben.

 

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung ist gemäß § 65 LPVG über die beabsichtigte Stelleneinrichtung unterrichtet.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

19.975 €*

0 €

139.825 €*

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-19.975 €

-139.825 €

 

 

Deckung vorhanden

(Personalkostenverbund)

Deckung vorhanden

(Personalkostenverbund)

*anteilige Personalkosten bei Stellenbesetzung frühestens Oktober 2014 und zunächst Befristung für zwei Jahre

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten einer Stelle nach Bes.Gr. A 12 ÜBesG in Höhe von jährlich 79.900 € gem. KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes Stand 2013/2014“.

 

 

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