Entscheidungsvorlage - FB 45/0002/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
  2. beschließt die unter Punkt 3.aufgeführten Kriterien
  3. beschließt die unter Punkt 4. aufgeführten Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum von      5 Jahren in die Förderung als PlusKITA im Umfang von 25.000 € aufzunehmen.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Am 4.6.2014 wurde in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet.

 

Der in der KiBiz Revision neu entstandenen Begriff „plusKITA“ löst den bisher vorhandenen Begriff „Sozialer Brennpunkt“ ab. Dieser besagt in § 16 a Absatz 1:

„Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Sie muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein.“

 

§ 16 a Absatz 2 zählt die unterschiedlichen Aufgaben im Rahmen des Bildungsprozesses, die von den plusKITA -Einrichtungen zu leisten sind, auf. Diese Aufgaben zielen darauf ab Bildungsbenachteiligungen aktiv entgegenzuwirken durch individuelle Förderung, Entwicklung pädagogischer Konzepte, Elternarbeit und Netzwerkarbeit.

 

Die plusKITAs erhalten nach § 21 a Absatz 1 einen Zuschuss aus der Landesförderung. Dieser soll für 5 Jahre gewährt werden. Und er muss mindestens 25.000 € je Kindergartenjahr betragen. Hierbei handelt es sich zu   100 % um Landesmittel, die nicht durch den jeweiligen Träger oder die Stadt Aachen aufgestockt werden müssen. Die Mittel müssen für Personalkraftstunden eingesetzt werden, welche über den ersten Wert der Anlage nach § 19 Absatz 1 KiBiz hinausgehen. Der Betrag ist nicht rücklagefähig, sondern muss erstattet werden, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend im jeweiligen Kindergartenjahr verwendet wurden.

 

Zur Umsetzung der plusKITAs werden vom Land 45 Millionen Euro landesweit je Kindergartenjahr zur Verfügung gestellt. Der Anteil des jeweiligen Jugendamtes ergibt sich aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien, die im Jugendamtsbezirk im SGB II Leistungsbezug stehen im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug.

 

Für die Stadt Aachen wurde mit Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 14. Mai 2014 mitgeteilt, dass 650.000 € zur Verfügung stehen. Für die Festlegung welche Kita einen Zuschuss erhalten kann, müssen Kriterien festgelegt werden.

 

 

  1. Entwicklung von Kriterien

 

Um zu Kriterien zu gelangen, wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Mitgliedern der AG nach § 78 Kitas, der Fachabteilung und der Planungsabteilung zusammensetzte.

 

Diese Arbeitsgruppe nahm im März 2014 Ihre Arbeit auf und war zunächst auf Schätzungen des FB 45 angewiesen, wie viele Mittel möglicherweise zur Verfügung stehen könnten. Gleichzeitig wurde mit anonymen Daten gearbeitet, so dass die Bezüge zu konkreten Kitas nicht erkennbar waren.

 

Am Anfang stand die Auswertung der bisherigen Förderung der Brennpunkt Kitas. Es bestand Einvernehmen bei den Beteiligten, dass die Auswertung der Elternbeiträge das beste Kriterium ist, da es für jede Kindertageseinrichtung genau ermittelt werden kann. Andere mögliche Kriterien, wie z.B. Arbeitslosenquote oder SGB II Bezug liegen nicht für die Kindertageseinrichtungen vor. Die Erweiterung der Kriterien um weitere Elternbeitragsstufen wurde aber für sinnvoll erachtet. So sollte auch die Elternbeitragsstufe II (bis 25.000 €) aber auch die Beitragssufe III (bis 37.000 €) in den Blick genommen werden.

 

  1. Kriterien zur Festlegung von plusKITAs in Aachen

 

Insgesamt wurde sich auf folgende Kriterien verständigt:

 

1.50 % der Elternschaft in Beitragsstufe I (bis16.000 €), beitragsbefreit

2. Ranking hinsichtlich:

- 3fache Wertung Einkommensstufe I (bis 16.000 €)

- 2fache Wertung Einkommensstufe II (bis 25.000 €)

- 1fache Wertung Einkommensstufe III (bis 37.000 €)

3.Möglicherweise verbleibende Gelder des Landes werden auf die vier obersten Kitas der Liste verteilt, da nach diesen vieren in der Gesamtwertung ein deutlicher Schnitt zu erkennen ist.

 

Für die Kriterien 1 und 2 sollten jeweils pro Kita 25.000 € ausgezahlt werden. Dies ergab 26 Kindertageseinrichtungen, die eine Förderung nach diesen beiden Kriterien erhalten sollten.

 

Die Landesmittel (650.000 €) reichen genau für die Förderung von 26 Kindertagesstätten mit 25.000 € so dass das 3. Kriterium  nicht zur Anwendung gekommen ist. Es kann aber z.B. bei Wegfall einer Einrichtung oder Veränderung der Förderung noch einmal in Betracht gezogen werden.

 

 

 

 

  1. plus KITAS in Aachen

 

Ausgehend von den oben genannten Kriterien schlägt die Verwaltung vor, dass nachstehende Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2014/15 und die folgenden 4 weiteren Kindergartenjahre in die Förderung aufgenommen werden:

Kindertageseinrichtungen freier Träger

Sigmundstr. 8

Kreuzherrenstr. 3-5

Barbarastr. 6-8

Goerdeler Str. 10

Holsteinstr. 5 a

Schleswigstr. 3

Stettiner Str. 4

Robert Koch Str. 1a

Feldstr. 49

 

Städt. Kindertageseinrichtungen:

Alfonsstr.

Passstr. 25

Wiesental 8

Johanniterstr. 4a

Düppelstr. 5

Elsassstr. 64-72

Stolberger Str. 126

Weißwasserstr. 10

Reimser Str. 63

Albert-Maas-Str. 32

Am Pappelweiher 1

Johannstr. 15

Königsberger Str. 100

Matarestr. 9

Eibenweg 16

Gut-Knapp-Str.

Kronenberg 132

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Bildung einer separaten Haushaltsposition notwendig

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

270.900

0

1.950.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

270.900 € *1  

0

1.950.000 € *2

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben gem. § 9, Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2014

Deckung ist gegeben gem. § 9, Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2014

 

 

*1 davon entfallen auf:

 

Städt. Kitas: 177.100 €

 

Kitas freier Träger:  93.800 €

 

 

 

*2davon entfallen auf:

 

Städt. Kitas: 1.275.000 €

 

Kitas freier Träger:   675.000 €

 

 

Loading...