Entscheidungsvorlage - FB 45/0004/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sprachförderung in Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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01.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
- beschließt die unter Punkt 3.aufgeführten Kriterien
- beschließt die unter Punkt 4. aufgeführten Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum von 5 Jahren in die Förderung als Sprachförderkita im beschriebenen Umfang aufzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Am 4.6.2014 wurde in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet.
Im § 16 b der KiBiz-revision wird die Frage der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen geregelt. Bisher fand hierüber im KiBiz keine Regelung statt.
Für diese Sprachförderung werden vom Land 45 Millionen Euro landesweit je Kindergartenjahr zur Verfügung gestellt.
Der Anteil des Jugendamtes nach § 21 b Absatz 1 berücksichtigt zum einen die gleiche Voraussetzung wie auch bei den KITAplus-Einrichtungen – Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien, die im Jugendamtsbezirk im SGB II Leistungsbezug stehen im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug – und berücksichtigt zudem das Verhältnis der Anzahl der Kinder des Jugendamtsbezirkes zu der Anzahl der Kinder im Landesvergleich in Familien, in denen nicht vorrangig Deutsch gesprochen wird.
Der Zuschuss beträgt mindestens 5.000,00 €. Die einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder, die Anspruch auf zusätzlichen Sprachförderbedarf haben, müssen als solche in der Jugendhilfeplanung aufgenommen sein. Hierbei handelt es sich zu 100 % um Landesmittel, die nicht durch den jeweiligen Träger oder die Stadt Aachen aufgestockt werden müssen. Die Mittel müssen für Personalkraftstunden eingesetzt werden, welche über den ersten Wert der Anlage nach § 19 Absatz 1 KiBiz hinausgehen. Der Betrag ist nicht rücklagefähig, sondern muss erstattet werden, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend im jeweiligen Kindergartenjahr verwendet wurden.
Das Jugendamt muss zudem sicherstellen, dass mit diesen zusätzlichen Zuschüssen auch die Kinder gefördert werden, bei denen nach dem Schulgesetz NRW ein zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist. Die Anzahl dieser Kinder war in der Vergangenheit aber gering. Diese Förderung erfolgt zusätzlich zu der noch laufenden Förderung nach § 21 Abs. 2 KiBiz (Delfin 4).
Für die Stadt Aachen wurde mit Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 14. Mai 2014 mitgeteilt, dass 415.000 € zur Verfügung stehen. Für die Festlegung welche Kita einen Zuschuss erhalten kann, müssen Kriterien festgelegt werden.
- Entwicklung von Kriterien
Um zu Kriterien zu gelangen, wurde in der Arbeitsgruppe, die die Kriterien für die plus KITAs entwickelt hat, weiter gearbeitet. Sie setzt sich aus Mitgliedern der AG nach § 78 Kitas, der Fachabteilung und der Planungsabteilung zusammen.
Am Anfang stand die Auswertung des zur Verfügung stehenden Datenmaterials. Dies waren:
- Die Landesstatistik für die Kindergartenjahre 2012/13 und 2011/12
- Die Auswertungen des kinder- und jugendärztlichen Dienstes der StädteRegion Aachen zu der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund aus den Einschulungsjahrgängen 2010 bis 2013.
- Die Delfin 4 Kinder pro Einrichtung in den Kindergartenjahren 2013/14 und 2012/13
Diese drei Statistiken weisen unterschiedliche Probleme auf. Die Landesstatistik enthielt sehr offensichtlich Fehler, da einige Kindertagesstätten im einen Jahr kein Kind angaben und im anderen Jahr einen deutlich zweistelligen Wert. Hier scheinen Fehler durch Veränderung der EDV passiert zu sein.
Die Auswertung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes ist eine retrospektive Betrachtung. Es wurden also die heute 7 bis 10 jährigen Kinder untersucht und nicht die Kinder, die jetzt aktuell die Sprachförderung benötigen.
Bei der Betrachtung der „Delfin 4 Kinder“ werden die unter dreijährigen Kinder nicht berücksichtigt. Zudem soll die Delfin 4 Testung ja genau durch das neue Sprachförderverfahren abgelöst werden. Es bestand aber Einvernehmen bei den Vertretern in der Arbeitsgruppe, dass die Testung inzwischen deutlich anders verläuft, als zu Beginn. So werden inzwischen in den meisten Einrichtungen die Beobachtungen der ErzieheriInnen in den Kindertagesstätten auch bei der Delfin 4 Testung durch die LehrerInnen berücksichtigt.
- Kriterien zur Festlegung von Sprachförderkitas in Aachen
Insgesamt wurde sich auf folgende Kriterien verständigt:
1.Ranking hinsichtlich 2facher Wertung der Kinder der Delfin 4 Testung aus zwei Kindergartenjahren und 1-facher Wertung der Kinder mit Migrationshintergrund aus 4 Kindergartenjahren
2. Kindertagesstätten in denen mehr als 20% der Kinder eine Delfin 4 Förderung erhalten
Aus dem Ranking heraus sollen die ersten 18 Einrichtungen 10.000 € erhalten, die zweiten 18 Einrichtungen 7.500 € und die dritten 18 Einrichtungen 5.000 €.
Zusätzlich sollen die zwei Einrichtungen die über 20% liegen eine Förderung von 5.000 € erhalten.
- Sprachförderkitas in Aachen
Ausgehend von den oben genannten Kriterien bedeutet dies, dass nachstehende Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2014/15 und die folgenden 4 weiteren Kindergartenjahre zur Förderung angemeldet werden sollten (Einrichtungen freier Träger sind kursiv geschrieben) :
Vorlage der Stadt Aachen
| Ausdruck vom: 11.08.2016 | Seite: 1/3 |
18 Kitas jeweils 10.000,- €
Passstr. 25
Königsberger Str. 100
Reimser Str. 63
Stolberger Str. 126
Elsassstr. 64-72
Alfonsstr. 22-24
Holsteinstr. 5a
Wiesental 8
Albert-Maas-Str. 32
Stettiner Str. 4
Mataréstr. 9
Sigmundstr. 8
Auf Überhaaren 20
Düppelstr. 5
Feldstr. 49
Kronenberg 132
Schleswigstr. 3
Am Pappelweiher 1
18 Kitas jeweils 7.500,- €
Goerdelerstr. 10
Robert-Koch-Str. 1a
Johannstr. 15
Scheibenstr. 11
Eibenweg 16
Kreuzherrenstr. 3-5
Johanniterstr. 4a
Johannstr. 17
Kronenberg 50
Reutershagweg 19
Stapperstr. 32
Jackstr. 5-7
Krefelder Str 199
Hof 11-13
Lochnerstr. 60
An der Rahemühle 6
Brunssumstr. 36
Im Klostergarten 2
18 Kitas jeweils 5.000,- €
Germanusstr. 24
Jülicher Str. 68
Mariabrunnstr. 17
Barbarastr. 6-8
Großheidstr. 61
Bergstr. 16-18
Johannes-v.-d.-Driesch-Weg 2
Lindenstr. 27
Hermann-Löns-Str. 6
Weißwasserstr. 10
Bayersbusch 2
Richtericher Str. 120
Stettiner Str. 16
Schurzelter Str. 21
Gut-Knapp-Str. 1
Schagenstr. 61
In den Küpperbenden 2
Philipp-Neri-Weg 11
Vorlage der Stadt Aachen
| Ausdruck vom: 11.08.2016 | Seite: 1/3 |
Die Förderung wegen einer hohen Anzahl von Delfin 4 Kinder erhalten die Einrichtungen Passstr. 123 Montessori und Raerener Str. 97 im Umfang von jeweils 5.000 €
Vorlage der Stadt Aachen
| Ausdruck vom: 11.08.2016 | Seite: 1/4 |
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Bildung einer separaten Haushaltsposition notwendig
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 173.000 € | 0 | 1.245.000 € | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 173.000 € *1 | 0 | 1.245.000 € *2 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben gem. § 9, Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2014 | Deckung ist gegeben gem. § 9, Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2014 | ||||
*1 davon entfallen auf:
Städt. Kitas: 112.500 €
Kitas freier Träger: 60.500 €
*2davon entfallen auf:
Städt. Kitas: 810.000 €
Kitas freier Träger:435.000 €