Entscheidungsvorlage - 0 E 18/0003/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a)                  Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

b)                  Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

c)                  Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

d)                  Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim

e)                  Der Umweltausschuss

f)                    Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes

g)                  Der Finanzausschuss

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

h)         Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und Fachausschüsse, den vorlegten 17. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Rahmen des XVII. Nachtrages sind neben redaktionellen und inhaltlichen Änderungen die nachfolgend aufgeführten Veränderungen in dem Straßenverzeichnis und Stichstraßen-Negativkatalog vorzunehmen.

 

 

A)         redaktionelle Änderungen

 

Rahfeldweg                                ändern in            Rahrfeldweg                  (AC-Mitte)

St.-Gangolfsberg                 ändern in          St. Gangolfsberg            (AC-Kornelimünster/Walheim)

St.-Johann                                 ändern in          St. Johann              (AC-Mitte)

St.-Vither Straße              ändern in          St. Vither Straße            (AC-Mitte)

 

 

B)            inhaltliche Änderungen

 

Dem § 9 Abs. 4 Satz 1 ist folgender Satz 2 anzuschließen:

Der Antrag auf Erstattung der entsprechenden Gebührenanteile ist von dem Gebührenpflichtigen schriftlich bis spätestens 31. März des Folgejahres an den Fachbereich Steuern und Kasse zu richten.

 

 

C)            Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen werden zum 01.01.2005 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Am Gastes                                                                  (AC-Haaren)           Reinigungsklasse S 9

Im Süsterfeld (bis Ende des Grundstückes Haus-Nr. 4) (AC-Laurensberg)     Reinigungsklasse S 9

 

 

D)            Streichung aus dem Straßenverzeichnis

 

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichstraßen ist nachgenannte Stichstraße aus dem Straßenverzeichnis zu streichen.

 

Schmithofer Straße (Stichweg Nr. 51-67)               (AC-Kornelimünster/Walheim)

 

 

   E)            Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen                                            Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen - Negativkatalog)

 

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

 

Hermann-Sudermann-Straße

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Gebührenbedarfsberechnung

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