Entscheidungsvorlage - FB 45/0005/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.)    Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu, beschließt die Satzung für das Jugendamt in der aktualisierten Form und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verabschiedung dieser Satzung.

2.)    Der Rat der Stadt Aachen stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu und verabschiedet die Satzung für das Jugendamt in der aktualisierten Form.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Jugendamtssatzung ist in redaktionellen Details den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies betrifft zunächst die Bezeichnung des Ausschusses, der entsprechend § 71 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, die Benennung Kinder- und Jugendhilfeausschuss trägt.

 

In § 4, Absatz 3, sind bzgl. der beratenden Mitglieder flgd. Änderungen vorzunehmen:

 

e) alt: „eine Vertreterin/ein Vertreter der ARGE in der Stadt Aachen, die/der von der Leitung bestellt wird;“

e) neu: eine Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters der Städteregion Aachen, die/der von der Leitung bestellt wird;“

 

i) alt: „ein Arzt, eine Ärztin des Gesundheitsamtes, der/die von dem/der Oberbürgermeister/in bestellt wird“

i) neu: „ ein Arzt, eine Ärztin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen, der/die vom Städteregionsrat bestellt wird;“

 

k) alt: „ein/eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder tätiger/tätige Vertreter/Vertreterin der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen, der/die vom Migrationsrat bestellt wird;“

k) neu: „ein/eine in der Jugendwohlfahrt oder Jugenderziehung erfahrener/erfahrene oder tätiger/tätige Vertreter/Vertreterin der ausländischen Einwohner der Stadt Aachen, der/die vom Integrationssrat bestellt wird;“

 

Entsprechend des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (kurz: KiBiz-Änderungsgesetz), beschlossen vom Landtag NRW am 04.06.2014, welches in § 9b dem kommunalen Jugendamtselternbeirat bei wesentlichen Fragen, die Kindertages-einrichtungen betreffend, die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben hat, ist eine neuer Punkt aufzunehmen

 

neu:

l) „ein/eine Vertreter/Vertreterin des städtischen Jugendamtselternbeirates.“

 

Dem Jugendamtselternbeirat wurde bereits seit 2012 (siehe Vorlage FB 51/0149/WP16, Beratung im KJA am 07.02.2012) per Beschluss entsprechend der Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland ein beratender Status im hiesigen KJA eingeräumt. Dieser war bisher noch nicht in der Satzung des Jugendamtes verankert.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Keine finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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