Entscheidungsvorlage - FB 61/0003/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 74.000 € beim PSP- Element 5-120102-900-3200-300-1 „Krugenofen, Umbau“.

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 960.000 € beim PSP- Element 5-120102-900-3200-300-1 „Krugenofen, Umbau“.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Maßnahme ist kurzfristig im Mobilitätsausschuss vom 22.05.2014 auf den Weg gebracht worden, vorher konnte keine Verbindlichkeit eingegangen werden.

Der Vollausbau der Straße Krugenofen nach Durchführung der Leitungsverlegung ist wegen des schlechten baulichen Zustands der Verkehrsfläche und erheblicher funktionaler Mängel unverzichtbar. Aufgrund der durch die STAWAG zu leistenden Ausgleichszahlungen für die fiktive Wiederherstellung der Oberfläche ergibt sich für die Stadt ein erheblicher finanzieller Vorteil, der daran gebunden ist, dass der Straßenausbau schnellstmöglich nach der Leitungsverlegung erfolgt. Deshalb müssen die Straßenbauarbeiten im Januar 2015 beginnen. Dies wurde auch den betroffenen Anwohnern und Geschäftsleuten von der Verwaltungsspitze zugesagt. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungsgremien haben zugesagt, im Juli eine entsprechende Erklärung zu den Planungsgrundsätzen abzugeben, damit anschließend die Bearbeitung der Ausbaupläne beginnen kann, um im September die Ausführungsbeschlüsse zu fassen. Dazu muss die Ausführungsplanung bis Ende August erstellt werden, wozu die Beauftragung eines externen Ingenieurbüros erforderlich ist. Danach können die Bauarbeiten ebenfalls durch externe Bearbeiter verbindlich vorbereitet werden. Die dazu erforderlichen Mittel i. H. v. 74.000,- € müssen in 2014 außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Notwendigkeit der Unabweisbarkeit

Die Dringlichkeit der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich aus der Notwendigkeit der Kombination mit der bereits begonnenen STAWAG Maßnahme. Daraus folgt zum einen eine Kostenreduzierung um den Betrag der fiktiven Wiederherstellungskosten. Außerdem ist es nicht vertretbar, die Anlieger und Verkehrsteilnehmer nach Abschluss der Bauarbeiten der STAWAG in kurzem zeitlichen Abstand (dann, wenn die Mittel im HH bereitständen) wiederum mit mehrmonatigen Einschränkungen zu belasten. Aus der Verzahnung der Leitungs- und Straßenbauarbeiten ergibt sich eine wesentliche Zeitersparnis (die den Bürgern bereits vom OB zugesagt wurde).

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Durchführung der Umbaumaßnahme Krugenofen wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 1.000.000,- € gerechnet.

 

Im Haushaltsjahr 2014 werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel i. H. v. 74.000,- € benötigt.

Diese Mittel waren im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplant. Um die Maßnahme jedoch durchführen zu können, werden aus den Maßnahmen 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen STAWAG“, Mittel i. H. v. 50.000,- € und 5-120102-900-01700-300-1 „Ortseingangssituationen“, Mittel i. H. v. 24.000,- € als Deckung zur Verfügung gestellt.

 

Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen, Umbau“, stehen somit im Haushaltsjahr 2014 74.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme bereit. 

 

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 wird im Haushaltsjahr 2015 der Betrag in Höhe von 960.000€ für die Maßnahme „Krugenofen Umbau“ eingeplant.

Zur Deckung dieser Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2015 beim PSP-Element

5-120102-600-00100-300-1 „L231n Ortsumgehung Richterich“ Mittel in derselben Höhe abgesetzt, da die Maßnahme verschoben wird.

Im konsumtiven Bereich werden unter dem PSP- Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“ im Haushaltsjahr 2015 90.000,- € eingeplant.

 

Des Weiteren ist für die Beauftragung der Bauarbeiten eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 960.000,- € mit der Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.

 

Als Deckung hierfür kann die bestehende Verpflichtungsermächtigung 5-120102-000-01000-300-1 „K4 Grauenhofer Weg, Umbau Lintertstraße BAB“, verwendet werden, da diese für das Haushaltsjahr 2015 nicht benötigt wird.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 ist mit einer Kostenerstattung durch die STAWAG i. H. v. 400.000,- € zu rechnen.

 

Da die Kosten im Haushalt 2014 nicht eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.

 

Da durch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-3200-300-1 „Krugenofen, Umbau“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 bis 2017

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 bis 2017

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

-210.000

-400.000

-210.000

-400.000

Auszahlungen

0

74.000

300.000

960.000

300.000

1.034.000

Ergebnis

0

74.000

90.000

560.000

90.000

634.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-74.000

470.000

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 bis 2016

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 bis 2016

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

40.000

40.000

0

0

Abschreibungen

0

0

50.000

50.000

0

0

Ergebnis

0

0

90.000

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

Loading...