Entscheidungsvorlage - B 03/0001/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlicher Betrauungsakt gegenüber der Velocity Aachen UG (haftungsbeschränkt) zur Etablierung eines Pedelec-Verleihsystems in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- B 03/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.07.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In einem vom Aachener Verkehrsverbund, der ASEAG und der Verwaltung angestrebten zukunftsfähigen „Mobilitätsverbund“ sind (flächendeckende) Leihräder, öffentlicher Nahverkehr und CarSharing die Kernkomponenten. Aufgrund seiner teilweise starken Steigungen ist Aachen ein ideales Gebiet für den Einsatz von Elektrofahrrädern; ein Leihradsystem sollte daher in einer Stadt, die eine „Modellregion“ für Elektromobilität ist, aus Pedelecs bestehen.
Der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen hat in seinen Sitzungen am 11.07.2013, 14.11.2013 und 23.01.2014 das „veloCITY“ Projekt eines Fahrradverleihsystems auf elektrischer Basis (Pedelec) diskutiert und entschieden, dass soweit die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen einmaligen (Gründungs-) Zuschuss erfüllt sind sowie Sponsorzusagen verbindlich vorliegen, ein solches System in Aachen eingeführt werden soll. Inzwischen ist aus der studentischen Initiative „veloCITY“ die Velocity Aachen UG (haftungsbeschränkt) hervorgegangen.
Die neu gegründete Velocity Aachen UG (haftungsbeschränkt) beabsichtigt den Projekterfolg mit folgenden vier Schritten sicherzustellen:
in Kürze | Auswahl der Lieferanten für Pedelecs, Verleihstationen und Verleihmanagementsoftware |
ab Oktober 14 | Aufbau von 4 Stationen und Integration von 30 Pedelecs (Testphase) |
ab April 15 | Aufbau von 16 weiteren Stationen und Kauf von 180 zusätzlichen Pedelecs (Start des öffentlichen Betriebs) |
ab März 16 | Erweiterung des Verleihsystems mit 20 weiteren Stationen und 200 zusätzlichen Pedelecs (Erweiterung des Systems) |
Die Etablierung eines solchen Fahrradverleihsystems stellt eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) dar. Aus umwelt- und klimapolitischen Überlegungen heraus, aber auch aus wirtschaftsfördernden Erwägungen, möchte die Stadt Aachen den Aufbau dieser DAWI mit einem Gründungszuschuss in Höhe von 305.000 € fördern. Dieser (Gründungs-) Zuschuss wird teilweise aus EU-Mitteln und nationalen Mitteln finanziert und setzt sich wie folgt zusammen:
- Aus dem Projekt eMoVe stehen Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird gemäß des Projektantrages der Velocity Aachen UG (haftungsbeschränkt) und unter Beachtung der Förderrichtlinien anteilig für die Errichtung von zwei Pedelec-Stationen zur Verfügung gestellt
- Darüber hinaus wird gemäß des Projektantrages der Velocity Aachen UG (haftungsbeschränkt) an dem Projekt CIVITAS DYN@MO und unter Beachtung der Förderrichtlinien ein Betrag in Höhe von 85.000 € für die nachfolgend aufgeführten Pedelec-Stationen zur Verfügung gestellt:
# | CIVITAS DYN@MO Maßnahme | Beschreibung gemäß Projektantrag | Höhe des Zuschusses entsprechend der im Projekt vereinbarten förderfähigen Kosten |
1 | A 1.3 | Pedelec-Station an der RWTH Aachen | 30.000 € |
2 | A 1.3 | Pedelec-Station an der RWTH Aachen | |
3 | A 1.3 | Pedelec-Station an der FH Aachen | |
4 | A 2.1 | Pedelec-Station am Hauptbahnhof | 55.000 € |
5 | A 2.1 | Pedelec-Station am Elisenbrunnen | |
| 85.000 € |
- Der verbleibende Betrag in Höhe von 200.000 € wird aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt. Die Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan etatisiert.
Die Verwaltung hat intensiv die Gewährung eines (Gründungs-) Zuschusses geprüft, insbesondere in Bezug auf Vergaberecht und Europäisches Beihilferecht. Die Prüfung hat ergeben, dass bei der Gewährung eines (Gründungs-) Zuschusses Vergaberecht nicht tangiert ist. Ein derartiger Zuschuss darf aber nur unter engen Rahmenbedingungen gewährt werden, damit das Wettbewerbsrecht nicht verletzt wird.
Eine zentrale Voraussetzung für die beihilferechtlich unbedenkliche Gewährung dieses einmaligen (Gründungs-) Zuschusses ist der Beschluss eines Öffentlichen Betrauungsaktes durch den Rat der Stadt gegenüber der Projektverantwortlichen Velocity Aachen UG (haftungsbeschränkt). Aus dem Betrauungsakt ergibt sich kein Rechtsanspruch für die Gewährung weiterer Zuschüsse oder Zuwendungen.
Bezüglich der Zuschussgewährung wird noch eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Velocity Aachen UG (haftungsbeschränkt) getroffen.
Der Mobilitätsausschuss wurde in der Sitzung am 22.05.2014 über den Projektstand und die weitere Vorgehensweise informiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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29,6 kB
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2
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öffentlich
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1,9 MB
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