Entscheidungsvorlage - FB 45/0006/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Ausschüssen des Rates der Stadt Aachen: hier Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.07.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen wählt nachfolgende Mitglieder/Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
| Ratsmitglied oder sachkundige Bürger | Stellvertretung |
1 |
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| Vertretungen der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe | Stellvertretung |
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1.) Rechtsgrundlagen für die Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses sind:
- Sozialgesetzbuch VIII -Kinder- und Jugendhilfe- (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBI. I S. 1163)zuletzt geändert durch Artikel 105 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975))
- Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 (AG-KJHG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2012
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.12.2013
- Satzung für das Jugendamt Aachen der Stadt Aachen vom 21.08.1992, zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 05.03.2008
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz mit Stand vom 13.09.2013), § 9, Abs. (6) i.V. mit § 9b des Gesetzesentwurfs der Landesregierung (Drucksache 16/5293) vom 18.03.2014
2.) SGB VIII und AG KJHG NW gehen als speziellere Regelungen den Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Zusammensetzung der Ausschüsse vor. Dem entsprechend ergibt sich die folgende Regelung zur Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.
a) 15 stimmberechtigte Mitglieder (§4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen)
Die für Amtszeit des Rates gewählten Personen untergliedern sich wie folgt:
- 9 Mitglieder des Rates der Stadt oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer. Wählbar sind dabei nur Personen, die auch dem Rat angehören können. Das Geschlechterverhältnis soll paritätisch sein. Gewählt werden Vorsitz und Stellvertretung aus den Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Aachen angehören.
- 6 Frauen und Männer auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Aachen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Hierzu wurde über das Presseamt der Stadt am 17.05.2014 eine öffentliche Bekanntmachung in beiden Aachener Tageszeitungen abgedruckt.
§ 4 Abs. 4 AG-KJHG weist darauf hin, daß die Vorschläge der freien Träger, insbesondere der Wohlfahrts- und Jugendverbände, im Bezirk des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen sind.
- Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist eine persönliche Stellvertretung zu wählen.
b) Beratende Mitglieder
Gem. § 5 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen gehören dem Kinder- und Jugendausschuss folgende beratende Mitglieder an:
- Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin bzw. dessen/deren bestellte Vertretung
- Leitung des Jugendamtes bzw. deren Stellvertretung
- Eine Richterin/ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichtes bzw. ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin
- Vertretung der Arbeitsverwaltung
- Vertretung des Jobcenters der Städteregion Aachen
- Vertretung der Schulen
- Vertretung der Polizei
- Je eine Vertretung der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde
- Ärztliche Vertretung des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen
- Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit
- Vertretung des Integrationsrates
- Vertretung des Jugendamtselternbeirates
- Vertretung der im Ausschuss stimmberechtigt nicht repräsentierten Fraktionen.
Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Aachen muss redaktionell angepasst werden. Dies erfolgt innerhalb einer separaten Vorlage.
Insbesondere die Aufnahme der Vertretung des Jugendamtselternbeirates (siehe hierzu auch § 9, Abs. (6) Kinderbildungsgesetz – KiBiz mit Stand vom 13.09.2013) und der durch stimmberechtigte Mitglieder nicht vertretenen Fraktionen als beratende Mitglieder ist zu ergänzen.
Folgende beratenden Mitglieder wurden entsprechend o.g. Auflistung benannt:
Vertreter der lt. AG-KJHG-NW und Jugendamtssatzung beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
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Beratendes Mitglied | Funktion/Herkunft | Stellvertreter/in | Funktion/Herkunft |
Frau Susanne Schwier | Beigeordnete |
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n.n. | Leitung des FB 45 | n.n. |
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Frau Suzanne Brantin | Richterin | Herr Stephan Schönherr | Richter |
Frau Jutta Schmid | Vertreterin der Arbeitsverwaltung | n.n. | Vertreter der Arbeitsverwaltung |
Herr Bernd Goffart | Vertreter des Jobcenters | Frau Birgitta Brinker | Vertreterin des Jobcenters |
Herr Thomas Weinen | Vertreterin der Schulen/FÖS Walheim | Frau Marie-Liesel von Korff | Vertreterin der Schulen |
Herr Peter Arz | Vertreter der Polizei | Herr Franz Schmitz | Vertreter der Polizei
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Herr Udo Breuer | Vertreter der katholischen Kirche | Herr Guido Rothkopf | Vertreter der katholischen Kirche |
Frau Magdalene Braun-Rottländer | Vertreterin der evangelischen Kirche | n.n. | Vertreterin der evangelischen Kirche |
Herr Dr. Robert Neugröschel | Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde | Frau Silva Krimermann | Vertreterin der jüdischen Kultusgemeinde |
Frau Dr. Gabriele Trost- Brinkhues | Vertreterin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen | Herr Dr. Josef Michels | Vertreterin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen |
Herr Carsten Brehm | Vertreter der AGOT | Frau Sandra Jansen | Vertreter der AGOT |
n.n. | Vertreterin des Integrationsrates | n.n. | Vertreterin des Integrationsrates |
Frau Theresa Tarassova | Vertreterin des Jugendamtselternbeirates | Frau Juliane Petersen | Vertreterin des Jugendamtselternbeirates |
n.n. | Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft | n.n. | Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft |
Die ausstehenden Benennungen der beratenden Mitglieder ergeben sich aus
- der noch vorzunehmenden Besetzung der Stelle der Fachbereichsleitung und deren Stellvertretung
- der Benennung einer Stellvertretung der Arbeitsagentur
- der Benennung einer Stellvertretung der evangelischen Kirche
- der Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung des Integrationsrates nach dort vorgenommener Wahl
und unterliegen nicht einer Wahlpflicht durch den Rat der Stadt Aachen, da die beratenden Mitglieder qua Gesetz und Jugendamtssatzung festgelegt sind,
sowie
- Benennung und Wahl einer Vertretung der nicht im Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen durch den Rat der Stadt Aachen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |