Entscheidungsvorlage - FB 45/0006/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen wählt nachfolgende Mitglieder/Stellvertretungen in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss

 

 

Ratsmitglied oder sachkundige Bürger

Stellvertretung

1

 

 

2

 

 

3

 

 

4

 

 

5

 

 

6

 

 

7

 

 

8

 

 

9

 

 

 

Vertretungen der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Stellvertretung

10

 

 

11

 

 

12

 

 

13

 

 

14

 

 

15

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.)    Rechtsgrundlagen für die Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses sind:

 

-          Sozialgesetzbuch VIII -Kinder- und Jugendhilfe- (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBI. I S. 1163)zuletzt geändert durch Artikel 105 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975))

-          Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 (AG-KJHG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2012

-          Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.12.2013

-          Satzung für das Jugendamt Aachen der Stadt Aachen vom 21.08.1992, zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 05.03.2008

-          Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz mit Stand vom 13.09.2013), § 9, Abs. (6) i.V. mit § 9b des Gesetzesentwurfs der Landesregierung (Drucksache 16/5293) vom 18.03.2014

 

 

2.)    SGB VIII und AG KJHG NW gehen als speziellere Regelungen den Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Zusammensetzung der Ausschüsse vor. Dem entsprechend ergibt sich die folgende Regelung zur Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

a)      15 stimmberechtigte Mitglieder (§4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen)

Die für Amtszeit des Rates gewählten Personen untergliedern sich wie folgt:

-          9 Mitglieder des Rates der Stadt oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer. Wählbar sind dabei nur Personen, die auch dem Rat angehören können. Das Geschlechterverhältnis soll paritätisch sein. Gewählt werden Vorsitz und Stellvertretung aus den Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Aachen angehören.

-          6 Frauen und Männer auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Aachen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Hierzu wurde über das Presseamt der Stadt am 17.05.2014 eine öffentliche Bekanntmachung in beiden Aachener Tageszeitungen abgedruckt.

§ 4 Abs. 4 AG-KJHG weist darauf hin, daß die Vorschläge der freien Träger, insbesondere der Wohlfahrts- und Jugendverbände, im Bezirk des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen sind.

-          Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist eine persönliche Stellvertretung zu wählen.

 

b)      Beratende Mitglieder

Gem. § 5 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen gehören dem Kinder- und Jugendausschuss folgende beratende Mitglieder an:

-          Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin bzw. dessen/deren bestellte Vertretung

-          Leitung des Jugendamtes bzw. deren Stellvertretung

-          Eine Richterin/ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichtes bzw. ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin

-          Vertretung der Arbeitsverwaltung

-          Vertretung des Jobcenters der Städteregion Aachen

-          Vertretung der Schulen

-          Vertretung der Polizei

-          Je eine Vertretung der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde

-          Ärztliche Vertretung des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen

-          Vertretung der Arbeitsgemeinschaft der offenen Jugendarbeit

-          Vertretung des Integrationsrates

-          Vertretung des Jugendamtselternbeirates

-          Vertretung der im Ausschuss stimmberechtigt nicht repräsentierten Fraktionen.

 

Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Aachen muss redaktionell angepasst werden. Dies erfolgt innerhalb einer separaten Vorlage.

Insbesondere die Aufnahme der Vertretung des Jugendamtselternbeirates (siehe hierzu auch § 9, Abs. (6) Kinderbildungsgesetz – KiBiz mit Stand vom 13.09.2013) und der durch stimmberechtigte Mitglieder nicht vertretenen Fraktionen als beratende Mitglieder ist zu ergänzen.

Folgende beratenden Mitglieder wurden entsprechend o.g. Auflistung benannt:

 

Vertreter der lt. AG-KJHG-NW und Jugendamtssatzung beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

 

Beratendes Mitglied

Funktion/Herkunft

Stellvertreter/in

Funktion/Herkunft

Frau Susanne Schwier

Beigeordnete

 

 

n.n.

Leitung des FB 45

n.n.

 

Frau Suzanne Brantin

Richterin

Herr Stephan Schönherr

Richter

Frau Jutta Schmid

Vertreterin der Arbeitsverwaltung

n.n.

Vertreter der Arbeitsverwaltung

Herr Bernd Goffart

Vertreter des Jobcenters

Frau Birgitta Brinker

Vertreterin des Jobcenters

Herr Thomas Weinen

Vertreterin der Schulen/FÖS Walheim

Frau Marie-Liesel von Korff

Vertreterin der Schulen

Herr Peter Arz

Vertreter der Polizei

Herr Franz Schmitz

Vertreter der Polizei

 

Herr Udo Breuer

Vertreter der katholischen Kirche

Herr Guido Rothkopf

Vertreter der katholischen Kirche

Frau Magdalene Braun-Rottländer

Vertreterin der evangelischen Kirche

n.n.

Vertreterin der evangelischen Kirche

Herr Dr. Robert Neugröschel

Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde

Frau Silva Krimermann

Vertreterin der jüdischen Kultusgemeinde

Frau Dr. Gabriele Trost- Brinkhues

Vertreterin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen

Herr Dr. Josef Michels

Vertreterin des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen

Herr Carsten Brehm

Vertreter der AGOT

Frau Sandra Jansen

Vertreter der AGOT

n.n.

Vertreterin des Integrationsrates

n.n.

Vertreterin des Integrationsrates

Frau Theresa Tarassova

Vertreterin des Jugendamtselternbeirates

Frau Juliane Petersen

Vertreterin des Jugendamtselternbeirates

n.n.

Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft

n.n.

Fraktionen ohne stimmberechtigte Mitgliedschaft

 

Die ausstehenden Benennungen der beratenden Mitglieder ergeben sich aus

-          der noch vorzunehmenden Besetzung der Stelle der Fachbereichsleitung und deren Stellvertretung

-          der Benennung einer Stellvertretung der Arbeitsagentur

-          der Benennung einer Stellvertretung der evangelischen Kirche

-          der Benennung einer Vertretung und einer Stellvertretung des Integrationsrates nach dort vorgenommener Wahl

und unterliegen nicht einer Wahlpflicht durch den Rat der Stadt Aachen, da die beratenden Mitglieder qua Gesetz und Jugendamtssatzung festgelegt sind,

sowie

-          Benennung und Wahl einer Vertretung der nicht im Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen durch den Rat der Stadt Aachen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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