Entscheidungsvorlage - FB 20/0002/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zur Kenntnis und beschließt den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-              der Bilanz zum 31.12

-              der Ergebnisrechnung

-              der Finanzrechnung

-              den Teilrechnungen

-              dem Anhang

-              und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsab-

grenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

Gemäß Artikel 8 § 4 des NKFWG (NKF-Weiterentwicklungsgesetz) bestand für die Jahresabschlüsse  bis einschließlich zum Abschluss des Jahres 2010  die Möglichkeit, auf alle Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfs und der Anzeige bei der Bezirksregierung zu verzichten. Hiermit verbunden war der Verzicht auf eine formale Jahresabschlussprüfung und die Feststellung durch den Rat.

Erst der jetzt vorgelegte Jahresabschluss 2011 wird wieder nach den formalen und gesetzlichen Vorschriften geprüft, festgestellt und eine Entlastung des Oberbürgermeisters erteilt.

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2011 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

1.              Gesamtergebnisrechnung:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 32,8 Mio. € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2011 in Höhe von 71,8 Mio. € ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 39,0 Mio. €.

 

Dieser Fehlbetrag wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen- mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Diese reduziert sich dadurch von einem Wert zum 01.01.2008 von 135.426.975,82  € auf einen Wert von rund 20.000.000 € zum 31.12.2011.

 

Die allgemeine Rücklage wird durch das Ergebnis nicht verändert.

 

2.              Gesamtfinanzrechnung:

 

Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2011 einen negativen Finanzmittelbestand von 216.060.980,23 € aus, der sich aus „Liquiden Mitteln“ von 7.858.583,98 €, den Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung von 224.200.000,00 € und teilweise aus Positionen der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ in Höhe von 280.435,79 € zusammensetzt.

 

Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Aachen mit allen vorgeschriebenen Bestandteilen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

3.              Änderungen aus der Korrektur der Eröffnungsbilanz:

 

Gemäß § 92 Absatz 7 GO NRW kann eine Berichtung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz letztmals im vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden.

Für die Stadt Aachen ist dies die nunmehr vorliegende Schlussbilanz des Jahres 2011.

Korrekturen der Eröffnungsbilanz sind in diesem Fall unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten haben sich Korrekturen der Eröffnungsbilanz ergeben.

Diese haben zu einer Verschlechterung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 4.354.259,20 € geführt.

Die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage resultiert primär aus einer Verschlechterung bei den „Rückstellungen für Deponien und Altlasten“ mit einem Wert von 2,4 Mio. € und einer Veränderung bei den „Privatrechtlichen Forderungen“ (Ausbuchen einer Forderung) mit einem Wert von 1,2 Mio. €.

 

Rückstellungen für Deponien und Altlasten:

Neben der bereits bestehenden grundstücksbezogenen Altlastenverpflichtung gibt es aufgrund eines weiteren Vertrages zwischen der Stadt Aachen und dem jetzigen Eigentümer des Grundstückes eine weitere  vertragliche Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung in Höhe von 2,4 Mio. €. Im Falle einer Aufdeckung von Sanierungsbedarfen auf diesem Grundstück könnten Zahlungsverpflichtungen für die Stadt Aachen ausgelöst werden. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung wurde entschieden, die Rückstellung für die Sanierung von Altlasten auf dem betroffenen Gelände um 2,4 Mio. €, auf einen Gesamtwert von 3,2 Mio. €, zu erhöhen.

Diese Erhöhung erfolgte im Rahmen der Schlussbilanz 2011 durch eine entsprechende Korrektur der Eröffnungsbilanz.

 

Privatrechtliche Forderungen:

Im Jahresabschluss 2010 wurde eine Forderung in Höhe von 1.249.680,42 € gegen die Allgemeine Rücklage als Eröffnungsbilanzkorrektur gebucht, weil davon ausgegangen wurde, dass Zins- und Tilgungsbeträge von Seiten des E 88 aus dem Jahre 2007 noch nicht beglichen waren.

In Abstimmung zwischen dem E 88 und dem Eigenbetriebscontrolling ist jetzt allerdings festgestellt worden, dass die von Seiten der Stadt von E 88 geforderten Zahlungen aus dem Jahre 2007 auch tatsächlich im Jahre 2007 durch den E 88 beglichen wurden.

Daher war die Einstellung der Forderung im Jahresabschluss 2010 nicht korrekt und durch eine erneute Eröffnungsbilanzkorrektur im Jahresabschluss 2011 zu berichtigen.

Die Allgemeine Rücklage hat sich somit im Jahresabschluss 2011um den vorgenannten Betrag von 1.249.680,42 € vermindert.

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Stadtrat  (voraussichtlich für die Ratssitzung am 19.11.2014).

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Anzeige des vom Rat zur Kenntnis genommenen Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

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