Kenntnisnahme - E 26/0161/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements am 13.05.2014 nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss den Bericht des Gebäudemanagements zu externen Reinigungskräften ebenfalls zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 14. Januar 2014 hat die CDU – Fraktion im Rat der Stadt Aachen um einen Bericht der Verwaltung zur Situation von externen Reinigungskräften, die für die Stadt tätig sind, anhand von konkreten Fragestellungen gebeten, siehe beigefügten Antrag.

 

  1. Welche konkreten bis zur Privatisierung von der Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Gebäudereinigung werden an Dritte vergeben und mit welchen Zielen?

 

Die Stadtverwaltung Aachen hat sich im Bereich Reinigung stets und zum überwiegenden Anteil der Hilfe von Fremdfirmen bedient. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 26.03.2003 im Rahmen der seinerzeitigen Haushaltskonsolidierungsprogramme wurden von diesem Zeitpunkt an keine neuen Eigenreinigungskräfte mehr eingestellt. Bereits zu dem damaligen Zeitpunkt wurden ca. 80 % der Gebäude fremdgereinigt. Die Eigenreinigungskräfte hatten Unterhalts-, Grund- und Vertretungs-reinigungen durchgeführt. Die Reinigungskräfte der Fremdfirmen erledigen Aufgaben im Bereich der Unterhalts-, Grund-, Sonder-, Glas-, Vertretungs- und Bauendreinigung.

Ziel der Fremdvergabe war die Sicherstellung der Reinigungsleistungen bei gleichzeitiger Kosten-reduzierung und weiterhin die Umstellung auf ein einheitliches System, hier der Fremdvergabe.

 

  1. Werden von den Unternehmen stets sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge mit den Beschäftigen geschlossen und von wem wird das in welcher Weise geprüft?

 

Durch die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz gelten seit dem 01.07.2007 verbindliche, gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen. An diese Mindestarbeits-bedingungen haben sich alle in- und ausländischen Unternehmen unabhängig von einer Verbands- oder Innungsmitgliedschaft zu halten. Nach dem allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt ab Januar 2014 für die Lohngruppe 1 ein Tariflohn von 9,31 € pro Stunde, der sich ab 2015 auf 9,55 € pro Stunde erhöhen wird.

Kontrolliert wird die Einhaltung des Gesetzes durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des deutschen Zolls. Zuständig für die fachliche Koordination der FKS ist die Bundesfinanzdirektion West. Die FKS hat in der Vergangenheit auch Firmen geprüft, die in städtischen Objekten tätig sind. Ergebnisse der Prüfungen werden von dort nicht weitergegeben.

Um die externen Reinigungskräfte, die in den Objekten der Stadt Aachen tätig sind, über deren Ansprüche zu informieren, gibt das Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der zuständigen Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Gebäudereiniger-Innung Köln-Aachen regelmäßig einen Infoflyer für Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk heraus. Dieser Flyer wird seit 2011 herausgegeben und stets aktualisiert. Die neue Version mit den Werten für 2014 und 2015 ist mit den Partnern abgestimmt und wird in Kürze verteilt. 

 

 

 

  1. Welche Kriterien müssen von Unternehmen bei der Prüfung im Rahmen der Vergabe von Reinigungsleistungen erfüllt werden?

 

Aufträge werden im Rahmen europaweiter Ausschreibungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Die Vorlage der Voraussetzung wird durch die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Aachen und den E 26 geprüft.

Der Bieter erklärt in seinem Angebot nicht nur, wie viel Zeit er für die Reinigung des Objektes veranschlagt, er erklärt ebenfalls, mit welchem Stundenverrechnungssatz er kalkuliert. Bezüglich des Stundenverrechnungssatzes legt der Bieter eine transparente Aufstellung vor, aus der nicht nur der Tariflohn, sondern über 20 weitere Berechnungsparameter hervorgehen (z.B. Sozialversicherungs-beiträge, Versicherungs- und Innungsbeiträge, Arbeitskleidung, Maschinen, Verwaltungs- und Fuhrparkkosten).

Es ist somit möglich, jedes Angebot auf Auskömmlichkeit zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen des Vergabeverfahrens vorgelegt. Bieter, die zu Dumpingpreisen anbieten, werden ausgeschlossen.

 

  1. Hat die Auslagerung für die Stadt zu den erwünschten Erfolgen geführt?

 

Eine Kostenreduzierung und somit Haushaltsentlastung wurde in der seinerzeit prognostizierten Höhe mehr als erreicht.

Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen ist seit 2009 Mitglied bei einem Vergleichsring zum Thema Gebäudereinigung der KGSt, an dem sich insgesamt 13 Kommunen unterschiedlicher Größenordnung beteiligen. Die dort erhobenen Kennzahlen weisen aus, dass auch aktuell die Kosten der Eigenreinigung die der Fremdreinigung um mehr als 50 % übersteigen, auch bei optimierter Eigenreinigung.

Festgestellt werden kann auch, dass der Umstieg auf ein einheitliches System in der Praxis eine bessere Steuerung der Reinigungsleistungen ermöglicht.

 

  1. Sind qualitative Unterschiede in der Arbeit vor und nach der Privatisierung festzustellen und welche?

 

Die Frage nach qualitativen Unterschieden zwischen Fremd- und Eigenreinigung lässt sich nicht pauschal beantworten. Sowohl bei der Eigenreinigung als auch bei der Fremdreinigung ist die Reinigungsleistung unter anderem abhängig von handelnden Personen.

 

Seit Februar 2008 existieren belastbare Aufzeichnungen zu Qualitätsmessungen. Außendienst-mitarbeiter des Reinigungsmanagements prüfen täglich sowohl im Bereich Eigen- als auch im Bereich Fremdreinigung, ob die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen erbracht werden. Im Kalenderjahr 2013 wurden insgesamt ca. 3.800 Kontrollen durchgeführt. Zu jeder Kontrolle wird ein Protokoll gefertigt, der Außendienstmitarbeiter fotografiert etwaige Mängel. Externe Firmen werden am gleichen Tag über die Ergebnisse informiert und gebeten, Mängel abzustellen.

Sollten die Leistungen der Firmen wiederholt nicht vertragsgemäß sein, so erfolgen Abmahnungen, Rechnungskürzungen und bisweilen Kündigungen. Bei Eigenreinigungskräften werden Gespräche geführt und sind ggfls. arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.

 

Insgesamt hat sich der Reinigungszustand der städtischen Objekte – unabhängig von der Wahrnehmung durch eigene Kräfte oder Fremdfirmen - seit Einführung des Qualitätsmanagements in 2007 erheblich verbessert, auch aus Nutzersicht.

 

 

Diese Vorlage wurde mit gleichem Wortlaut auch dem Betriebsausschuss des Gebäudemanagements in der Sitzung 13.05.2014 zur Kenntnis gegeben.

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Anlagen

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