Entscheidungsvorlage - FB 11/0003/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung von 18 Vollzeitstellen bewertet nach Entgeltgruppe EG-S 11 TVöD-SUE für Schulsozialarbeit befristet bis zum 31.07.2016.

Die Refinanzierung der Personal- und Sachkosten erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung durch übertragene Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Vorjahren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum 01.01.2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gesetzlich eingeführt. Teil des Bildungs- und Teilhabepakets ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit Diese Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit durch den Bund war bis zum 31.12.2013 begrenzt.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 09.11.2011 nach vorangegangener ausführlicher Beratung im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule, im Kinder- und Jugendausschuss, im Schulausschuss sowie im Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig den Beschluss gefasst, „die überplanmäßige befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kräften im Umfang von 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorzunehmen.

 

Zur Umsetzung des o. g. Beschlusses wurden mit Beginn des Jahres 2012 an 28 Schulstandorten, die bis zu diesem Zeitpunkt über keine Schulsozialarbeit verfügten, entsprechende Stellen in Teil- oder Vollzeitform sowie zusätzlich eine Stelle für eine Teamleitung „Schulsozialarbeit“ überplanmäßig (vorübergehend) bis zum Jahresende 2013 eingerichtet und das zusätzliche Personal - orientiert an der Mittelbefristung-  im Rahmen von bis zum 31.12.2013 befristeten Arbeitsverhältnissen eingestellt.

 

Bis zum Ende des Jahres 2013 war die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit aus den Mitteln des  BuT nicht geklärt. Selbst ein Versuch, die Finanzierung über eine Gesetzesinitiative des Bundesrates zu entfristen, blieb wegen der Bundestagwahl in 2013 ohne Ergebnis.

Zum Jahresende 2013 erfolgten erste Informationen aus den zuständigen Landesministerien NRW, dass die nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit (Restmittel BuT) im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets nicht an den Bund zurückzuzahlen seien und für die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit ab dem Jahre 2014 verwendet werden können.

 

Trotz der weiterhin bestehenden Unklarheiten über die Finanzierung der Schulsozialarbeit wurde auf der Grundlage der o. g. Informationen zur Weiterwendung der „Restmittel BuT“ die Fortführung bzw. die Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiter/innen in vollem Umfang über den  31.12.2013 hinaus bis zum Schuljahresende 2013/14 (31.07.2014) von der Verwaltung in die Wege geleitet und dem Rat der Stadt für die Sitzung am 20.11.2013 zur Beschlussfassung vorgelegt.  Der Rat der Stadt ist mit seinem getroffenen Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.

 

Im Januar 2014 erfolgte die schriftliche Bestätigung aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) über die weitere Verwendung und Übertragung der Restmittel.

Nach einem gemeinsamen Erlass des MAIS und des Ministeriums des Innern und Kommunales NRW vom 29.01.2014 zum Umgang der Gemeinden mit dem vom Bund bereitgestellten Mitteln für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets können die nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 - 2013 (Restmittel) für die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit ab dem Jahre 2014 verwendet werden.

Weiterhin wurde seitens des MAIS darauf verwiesen, dass der Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ab dem Jahr 2015 mit allen Beteiligten fortgesetzt wird.

Eine abschließende Klärung der Finanzierungsfrage „Schulsozialarbeit“  steht somit weiterhin aus. Der Bund weist auf die „Bildungshoheit“ der Landes NRW hin und in diesem Zusammenhang auf die Entlastung der Kommunen durch den Bund in den kommenden Jahren im Umfang von 6 Milliarden Euro, was Spielräume zur Bezahlung der Schulsozialarbeit eröffnen soll; das Land verweist im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakets auf die Zuständigkeit des Bundes. Eine Einigung steht weiterhin aus.

 

Der Stadt Aachen steht nach Abstimmung mit dem FB 20 und dem FB 45 zur Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Restmitteln BuT ein Betrag in Höhe von 2.862.900,00 € zur Verfügung.

Die Finanzierung der zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit ist somit aus den zur Verfügung stehenden „Restmitteln BuT“ bis zum Schuljahresende 2015/2016 sichergestellt.

 

Die einzurichtenden Stellen werden mit einem kw-Vermerk mit Datierung 31.07.2016 versehen mit der Folge, dass eine Personalbewirtschaftung dieser zusätzlichen Stellen bzw. eine Weiterbeschäftigung der befristet beschäftigten Schulsozialarbeiter/innen über den 31.07.2016 hinaus nicht möglich ist und zur Wahrnehmung des Aufgabengebietes „Schulsozialarbeit“ ab dem 01.08.2016 noch 9,5 Vollzeitstellen zur Verfügung stehen (entspricht dem Stand des Jahres 2011), so dass städt. Schulsozialarbeit nach der aktuellen Faktenlage nur noch im Rahmen dieses Stellenumfangs angeboten werden kann.     

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1.164.000 €

1.164.000 €

1.049.900 €

1.004.900 €

567.000 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

1.164.000 €

1.164.000 €

1.049.900 €

1.004.900 €

567.000 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

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Ergebnis

0 €

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

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