Entscheidungsvorlage - B 06/0106/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen N.V. - GOB N.V. und der Avantis Services N.V. gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 18 Abs. 1 und Artikel 18 C Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel18 Abs. 2 und 4 der Satzungen der Gesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.05.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Gegensatz zu den sonst üblichen Regelungen wird der Aufsichtsrat der GOB N.V. grundsätzlich unabhängig von der Kommunalwahl besetzt. Das Verfahren der Besetzung unterliegt den Regelungen der Satzung der Gesellschaft.
Nach Artikel 18 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der GOB N.V. aus 4 Mitgliedern. Die Stadt Aachen unterbreitet der Hauptversammlung einen bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Mit Beschluss vom 18.11.2009 hat der Rat der Stadt Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag der Hauptversammlung für die Wahl als Aufsichtsratsmitglied unterbreitet. In ihrer Sitzung vom 30.11.2009 wurde Frau Stadtdirektorin Grehling das Mandat durch die Hauptversammlung der GOB N.V. übertragen.
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) scheidet ein Aufsichtsratsmitglied u.a. mit Beendigung der Hauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeit behandelt wird, aus. Der Jahresabschluss 2013 wurde in der letzten Sitzung der Hauptversammlung am 11.04.2014 festgestellt. Damit ist Frau Stadtdirektorin Grehling satzungsgemäß zunächst aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Die vorschlagsberechtigte Körperschaft ist gemäß Artikel 18 Abs. 4 verpflichtet, innerhalb einer Frist von drei Monaten den bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes im Aufsichtsrat zu unterbreiten. Ist in dieser Zeit kein Vorschlag unterbreitet worden, ist die Hauptversammlung in der Bestellung ungebunden.
Die Organe der Avantis Services N.V., an der wiederum die GOB N.V., die Stadt Aachen und die Gemeinde Heerlen beteiligt sind, werden auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 29.08.2001 identisch den Organen der GOB N.V besetzt. In ihrer Sitzung vom 30.11.2009 wurde Frau Grehling das Mandat durch die Hauptversammlung der Avantis Services N.V. übertragen. Die Regelungen der Satzung der Avantis Services N.V. bezüglich des Ausscheidens von Aufsichtsratsmitgliedern und Besetzung sind identisch mit den Regelungen der GOB N.V. (Artikel 18 C Abs. 1 lit. a) und Artikel 18 Abs. 2 und 4 der Satzung der Avantis Services N.V.).
Gemäß Artikel 21 Abs. 3 der Satzung der GOB N.V. und Artikel 18 C Abs. 3 der Satzung der Avantis Services N.V. kann ein ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied ein weiteres Mal bestellt werden, solange es das Alter von siebzig Jahren nicht erreicht hat.
Gegen die erneute Bestellung von Frau Stadtdirektorin Grehling als Mitglied der Aufsichtsräte der AVANTIS GOB N.V. und der Avantis Services N.V. bestehen somit keine Hinderungsgründe.