Entscheidungsvorlage - FB 01/0007/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Oberbürgermeister

 

Nach § 57 Abs. 3 GO NW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

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