Entscheidungsvorlage - FB 61/0012/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 959 - Peterstraße / Blondelstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
03.09.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 959 zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 959 – Peterstraße / Blondelstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße und Adalbertstraße gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/1117/WP16 – Beschluss zur Offenlage
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Peterstraße / Blondelstraße – am 06.03.2014. Vorab hatte die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Beschlussempfehlung per Dringlichkeitsentscheidung am 18.02.2014 gefasst. Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgte in der Sitzung am 02.04.2014.
Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden.
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen; im Bereich Peterstraße / Blondelstraße, in dessen Umfeld bereits erste negative Entwicklungstendenzen ablesbar sind, wurden bereits Anfragen gestellt . Entsprechend der Zielsetzung, die heutige Nutzungsstruktur im Plangebiet zu erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen sollen im Bebauungsplan Nr. 959 – Peterstraße / Blondelstraße – Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen werden. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan einen erweiterten Bestandsschutz für die vorhandene Spielhalle Peterstraße 32-34 festsetzen. Für diese seit 1981 an diesem Standort bestehende Spielhalle hat sich gezeigt, dass dieser Einzelstandort nicht zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine Umnutzung in ein Wettbüro kann zugelassen werden, da auch hier nicht zu erwarten ist, dass von einem Einzelstandort negative Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Vergrößerung des genehmigten Bestandes entspricht diesem Ziel nicht; deshalb soll im Fall einer Erneuerung, die Größe der Nutzfläche nicht über den heutigen Bestand von ca. 300m² hinausgehen.
Nach vorheriger Beschlussempfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.05.2014 fasste der Planungsausschuss am 15.05.2014 den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 959 - Peterstraße / Blondelstraße - öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gem. § 3 (2) BauGB fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 statt. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine Beratung notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr.959 – Peterstraße / Blondelstraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
396,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
377,1 kB
|